Wegen Doppelstrich

Zürcher Polizei muss Herkunft von Tätern jetzt doch melden

Ein jahrelanger Streit zwischen Stadt und Kanton wird durch zwei kleine Striche abrupt beendet. Während die Stadt Zürich die Nennung von Nationalitäten von Tatverdächtigen ablehnte, stellte sich der Kanton hinter die Publikation.

Mit einer angepassten Weisung beendet die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft den seit Jahren andauernden Zwist zwischen Stadt und Kanton. Bereits seit sechs Jahren ist man sich bei Kanton und Stadt uneins, ob die Nationalität von Tatverdächtigen in Meldungen genannt werden muss oder nicht.

Volk habe Anrecht auf Transparenz

Von Seiten der Linken heisst es deutlich, dass die Nennung der Nationalität keine Rolle spiele für die Verübung einer Straftat. Anders sehen das die Bürgerlichen. Herkunft und Sozialisation spielten namentlich gemäss der SVP sehr wohl eine Rolle und die Bevölkerung habe ein Anrecht auf Transparenz.

Trotz Volksabstimmung im Jahr 2021 wurden sich die beiden Seiten nie einig. Bei der Abstimmung lehnten die Stimmberechtigen die Initiative der SVP ab, wie die «Neue Zürcher Zeitung» schreibt. Der Gegenvorschlag des Regierungsrates wurde jedoch angenommen. Gemäss diesem wurde ein neuer Artikel im Zürcher Polizeigesetz geschaffen. Die Herkunft von Tätern müsse genannt werden.

Keine Vorgaben für Polizei

Gegen diesen Artikel reichte ein Jurist der GLP beim Bundesgericht Beschwerde ein. Obwohl diese Beschwerde abgewiesen wurde, kam das Gericht zum Schluss, dass dieser nicht den Punkt regle, welcher beabsichtig gewesen war. Bei Polizeimeldungen zu Straftaten sei die nationale Strafprozessordnung massgebend. Diese macht der Polizei keine Vorgaben zur Nennung von Nationalitäten.

Per 1. Januar 2024 wurde die Weisung der Oberstaatsanwaltschaft nun angepasst. Zum Unmut der Stadt. Auf der Seite im Gesetz, wo der neue Artikel steht, prangt am Rand seither ein Doppelstrich. Dieser kennzeichnet Textstellen, die sich an Staatsanwaltschaft und Polizei richten. Aus diesem Grund gilt seither auch für die Stadtpolizei, dass bei, «Tätern, Tatverdächtigen und Opfern neben dem Alter und dem Geschlecht in der Regel auch die Nationalität bekannt zugeben» ist.

Diskussion für Stadtrat beendet

Das Sicherheitsdepartement der Stadt schrieb auf Anfrage der NZZ: «Wir nehmen die Anpassung zur Kenntnis und schreiben das Postulat als erledigt ab.» Für den Stadtrat hat sich diese Sache nun also endgültig erledigt.

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(roa)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 2. Februar 2024 10:23
aktualisiert: 2. Februar 2024 10:28