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Ende der «ausserordentlichen Lage»

Alles was du zu den Lockerungen wissen musst

Heute wechselt die «ausserordentlichen Lage» zur «besonderen Lage». Der Bundesrat hat an der Pressekonferenz vom 19. Juni weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen bekannt gegeben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was bedeutet die «besondere Lage»?

Mit dem Ende des Notstands beziehungsweise der «ausserordentlichen Lage» übergibt der Bundesrat einen Teil seiner Macht ab heute wieder den einzelnen Kantonen. Im Epidemiegesetz wird nämlich zwischen drei verschiedenen Stufen unterschieden: die «normale Lage», die «besondere Lage» und die «ausserordentliche Lage». «Künftig entscheiden die Kantone in ihren Kompetenzbereichen autonom», so Sommaruga. In der besonderen Lage kann der Bundesrat trotzdem noch (wie bereits Ende Februar und Anfangs März) gewisse Massnahmen, wie beispielsweise das Schliessen von Schulen oder Verbot von Veranstaltungen, selbst bestimmen.

Wird die Polizeistunde aufgehoben?

Ja. Die Sperrstunde für Restaurationsbetriebe, Discos und Nachtclubs wird ab dem 22. Juni aufgehoben.

Wieso wird die Sperrstunde erst am Montag aufgehoben?

«Wir haben eine Frist, damit alle genug Zeit haben, sich auf die neuen Massnahmen vorzubereiten», so Alain Berset.

Muss man in den Restaurants immer noch einen Sitzplatz haben?

In Restaurants besteht ab dem 22. Juni keine Sitzpflicht mehr.

Gilt immer noch die 2-Meter-Abstandsregel?

Nein, die Abstandsregel wurde aufgrund von tiefen Neuinfektions-Zahlen gelockert. So empfiehlt der Bundesrat nicht mehr ein Abstand von 2 sondern von 1.5 Metern.

Wie viele Menschen können ab jetzt an einer Veranstaltung teilnehmen?

Ab Montag, dem 22. Juni, dürfen wieder Veranstaltungen bis zu 1000 Personen stattfinden.

Sind Grossveranstaltungen wieder erlaubt?

Nein, Grossveranstaltungen über 1000 Personen bleiben, wie bisher bekannt, bis mindestens Ende August verboten.

Welche Regeln gelten für Demonstrationen?

Für politische Demonstration gibt es bereits ab morgen, 20. Juni, keine obere Grenze für die Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Allerdings gilt dort ebenfalls ab morgen eine Maskenpflicht.

Veranstaltungen limitiert, aber Demonstrationen nicht – warum?

Alain Berset: Es geht um die Grundrechte. Es sei also ein politischer Entscheid. «An Veranstaltungen versammeln sich jedes Wochenende viel mehr Menschen als an Demonstrationen», so Berset.

Wird es im ÖV eine Maskenpflicht geben?

Nein, der Bundesrat hat sich erneut gegen eine Maskenpflicht im Zug, Tram und Bus entschieden. Er appelliert hier an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Zudem erwähnt der Bundesrat, dass die ÖV-Unternehmen natürlich jederzeit eigenständig eine Maskenpflicht einführen dürfen.

Können Kantone eine Maskenpflicht einführen?

«Rein rechtlich gesehen, gibt es diese Möglichkeit», so Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. Es sei aber gerade für die öffentlichen Verkehrsmittel sinnvoll, dies mit anderen Kantonen abzusprechen. Sollten die Zahlen wieder steigen, müssen die einzelnen Kantone Massnahmen ergreifen. Das Ziel sei aber, dass dies nicht nötig ist.

Wann kommt die Tracing-App?

Diesen Entscheid wird der Bundesrat nächsten Mittwoch fällen. Ab dann sollte sie auch zur Verfügung stehen.

In der EU muss die Tracing-App über die Grenze verfolgt werden. Könnten in der Schweiz auch andere Apps angewendet werden?

Berset: «Das ist für uns auch wichtig. Wir haben viele Städte an der Grenze. Das Parlament hat eine Interoperabilität auch im Gesetz vorgesehen.»

Wer zahlt Covid-19-Tests?

«Wir haben heute Morgen darüber gesprochen und werden das noch weiter diskutieren», so Berset. Jeder sollte Anreiz haben, sich testen zu lassen, insbesondere im Hinblick auf den Herbst, wo Fallzahlen wieder ansteigen könnten.

Bei wie vielen Ansteckungen übernimmt der Bund wieder von den Kantonen?

Berset: Es gebe absichtlich keine fixe Zahl, die Lage müsse immer wieder neu beurteilt werden. Ganz ausschliessen könne man eine Intervention des Bundes aber nicht.

Sollte man immer noch im Homeoffice arbeiten?

Der Bundesrat hat entschieden auch die Homeoffice-Regeln zu lockern. So kann ab sofort der Arbeitgeber entscheiden, wie er fortfahren will. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist jedoch stets einzuhalten. Risikopatienten dürfen ab Montag wieder ins Büro.

Was braucht für eine Rückkehr zur Normalität?

Berset: «Ein Rückkehr zur Normalität wird erst möglich sein, wenn wir eine Impfung oder eine Behandlung haben. Bis dahin werden wir mit Abstand und Hygienemassnahmen leben müssen.»

Quelle: Radio 24
veröffentlicht: 19. Juni 2020 15:12
aktualisiert: 19. Juni 2020 16:03