Bald dürfen Wirtinnen und Wirte ihre Gäste wieder im Warmen empfangen. (Archiv)
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Öffnungsplan des Bundesrats: Das musst du wissen

Der Bundesrat hat am Mittwoch seinen Plan für einen nächsten Öffnungsschritt präsentiert. Es soll Lockerungen in der Gastronomie, im Sport und bei der Reisequarantäne geben. Radio 24 beantwortet dir die wichtigsten Fragen.

Wie soll dieser vierte Öffnungsschritt aussehen?

Innenräume von Restaurants sowie Thermalbäder und Wellnessanlagen sollen wieder öffnen dürfen. Für Veranstaltungen mit Publikum soll in Innenräumen neu eine Limite von 100 statt 50 Personen gelten, draussen von 300 statt 100 Personen. Ausserdem will der Bundesrat im Amateursport die Personenobergrenze von 15 auf 30 Sportler anheben, bei Mannschaftssportarten nationaler und regionaler Ligen gar von 30 auf 50. Bei Geimpften entfällt nun auch die Reisequarantäne.

Wann treten die Lockerungen in Kraft?

Bei diesen Lockerungen handelt es sich nur um Vorschläge, derzeit sind sie in der Konsultation bei den Kantonen. Am 26. Mai soll dann endgültig über die vorgeschlagenen Lockerungen entschieden werden. Die Öffnungsschritte sollen voraussichtlich ab Montag, 31. Mai, in Kraft treten, wenn von der Schutzphase in die Stabilisierungsphase gewechselt wird.

Kann ich nun wieder im Restaurant essen gehen?

Ja, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt. Sprich: Wenn die Fallzahlen sinken oder stabil bleiben. Die Innenräume der Restaurants sollen dann mit Schutzkonzepten wieder öffnen können. Es gelten dieselben Regelungen wie aktuell für den Aussenbereich: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen am Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste, Sitzpflicht und Maskenpflicht am Tisch, wenn nicht konsumiert wird. Auf den Terrassen wird die Maskenpflicht am Tisch aufgehoben.

Quelle: CH Media Video Unit

Welche Veranstaltungen sind wieder erlaubt?

In Innenräumen dürfen 100 Personen an einer Veranstaltung teilnehmen, draussen gar bis zu 300. Tanzveranstaltungen bleiben verboten. «Die Nachtclubs werden eher gegen Ende der Öffnungsschritte wieder Gäste empfangen dürfen», sagte Gesundheitsminister Alain Berset an der Medienkonferenz.Veranstalter dürfen die Hälfte der Kapazität nutzen. Andere Veranstaltungen, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal 30 statt wie bisher 15 Personen möglich sein.

Wie viele Personen darf ich im Privaten treffen?

Bei privaten Treffen ändert sich nichts: Im Innern dürfen sich maximal zehn Personen, draussen bis zu 15 Personen treffen. «Es gibt dort keine Schutzkonzepte», begründet Alain Berset die Massnahme. Die Personengrenze bleibe auch bestehen, wenn alle anwesenden Personen geimpft seien.

Quelle: CH Media Video Unit

Welche neuen Regeln gelten im Sportbereich?

Neu dürfen 30 statt 15 Personen zusammen trainieren. Auch Wettkämpfe mit Publikum sind zugelassen. Ohne Maske dürfen in Innenräumen höchstens 15 Personen zusammen Sport treiben. Kontaktsport ist nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt.

Damit auch im Amateurbereich wieder Fussballspiele stattfinden können, gilt für Mannschaftssportarten nationaler und regionaler Ligen eine Gruppengrösse von 50 statt 30 Personen. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Bei Wettkämpfen drinnen sind 100 Publikumsgäste erlaubt, draussen bis zu 300.

Muss ich nach wie vor im Homeoffice arbeiten?

Das kommt auf den Betrieb an. Bei Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden wiederholt testen, entfällt die Homeofficepflicht. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten (Beginn der Normalisierungsphase), soll die Homeofficeregel ohne Vorgaben gelockert werden.

Darf ich wieder in die Chorprobe oder den Musikunterricht?

Ja, Proben sind mit bis zu 30 Personen erlaubt. Bei Proben für Auftritte wird die Obergrenze gar auf 50 hinaufgesetzt. Die Flächenvorgabe für Blasmusiken wird von 25 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen.

Muss ich beim Wellness eine Maske tragen?

Nein, aber es muss Abstand gehalten werden. Vorgesehen sind 15 Quadratmeter pro Badegast.

Kann ich an der Uni nun endlich wieder am Präsenzunterricht teilnehmen?

Die 50-Personen-Obergrenze für Präsenzveranstaltungen an Hochschulen soll aufgehoben werden. Voraussetzung sind ein Testkonzept im Rahmen der kantonalen Teststrategie und eine Genehmigung des Kantons. Es gilt eine Masken- und Abstandspflicht.

Was ändert sich beim Reisen?

Geimpfte und Genesene werden von der Kontakt- und Reisequarantäne ausgenommen. Geregelt wird, für welche Impfstoffe und für welche Dauer diese Ausnahmen gelten.

Sind Hochzeiten möglich?

Hochzeiten und andere Veranstaltungen, an denen sich Besucher aktiv einbringen, sind aktuell mit bis zu 30 Personen möglich. Bei religiösen Veranstaltungen sei eine Erhöhung auf 100 Personen im Innern und 300 im Freien geplant, sagt Michael Gerber, stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung des BAG.

Plant der Bundesrat bereits weitere Öffnungsschritte?

Am 26. Mai sollen definitive Entscheide über Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen gefällt werden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 11. Juni erfolgen, am 18. Juni fällt ein definitiver Entscheid. Für dieses Öffnungspaket vorgesehen sind weitere Erleichterungen unter anderem für Sport und Kultur sowie Veranstaltungen.

(gbo)

veröffentlicht: 12. Mai 2021 16:02
aktualisiert: 12. Mai 2021 17:45