Das Zürcher Obergericht behandelt am Donnerstag einen Fall von«Quäl-Eltern». Sie sollen die Tochter des 44-jährigen Mannes misshandelt haben. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Kindesmisshandlung

Zürcher «Quäl-Eltern» sollen aus Überforderung gehandelt haben

Zwei «Quäl-Eltern» haben am Obergericht Zürich tiefere Strafen gefordert. Ihre Verteidiger betonten, die beiden seien mit der Tochter beziehungsweise Stieftochter überfordert gewesen.

Der 44-Jährige, der Vater dreier Kinder ist, habe mit den anderen Kindern nie diese Probleme gehabt, sagte sein Anwalt. Einen Teil der Vorwürfe gab dieser zu, darunter, dass er seiner Tochter Putzmittel über den Kopf geleert hatte.

Eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung akzeptierten beide Beschuldigten. Nicht aber die Freiheitsstrafen von fünf Jahren. Für den 44-Jährigen verlangte der Verteidiger eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Da der Deutsche sein halbes Leben hier verbrachte, eine sichere Stelle habe und Kinder grossgezogen habe, sei von einer Landesverweisung abzusehen.

Nicht sadistisch veranlagt

Die Stiefmutter sollte gemäss ihrer Verteidigerin mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten bestraft werden. Treibende Kraft sei ihr Mann gewesen. Sadistisch veranlagt sei die Frau nicht, sondern alleingelassen worden und mit der Situation überfordert. Sie akzeptiere aber, dass sie ihrer Stieftochter mit ihrem Verhalten schwer geschadet habe, erklärte ihre Verteidigerin.

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In ihren Schlussworten sagten beide Beschuldigten, dass sie ihre Taten aufrichtig bereuten. Bei der Geschädigten, die den Prozess verfolgte, würde sie sich später entschuldigen wollen, wenn diese bereit sei, sagte die 42-jährige Stiefmutter.

Die Staatsanwältin verzichtete auf eine Teilnahme an der Verhandlung. Das Gericht eröffnet die Urteile frühestens um 16 Uhr.

(sda/zor)

Quelle: sda
veröffentlicht: 18. April 2024 15:10
aktualisiert: 18. April 2024 15:10