Quelle: Baubewilligungen verschärfen Wohnungsnot / TeleZüri / 19.04.2023

Wohnungsnot

Zürcher FDP kämpft für mehr Wohnungen – auf zwei Wegen

Die Stadtzürcher FDP lanciert eine Volksinitiative gegen die Wohnungsnot. Zürich soll gebäudetechnisch um ein Stockwerk wachsen. Gleichzeitig ist beim Kanton ein Vorstoss hängig, welcher in die gleiche Richtung zielt. Die Linke ist gespalten.

Die Wohnungsnot in Zürich ist seit einiger Zeit eines der meistdiskutierten Themen. Eines, dass auch die Bevölkerung zunehmend beschäftigt. Die Mietpreise steigen ungebremst, und wenn gebaut wird, dann oftmals mit Verzögerungen.

Ab 2024 soll zwar wieder mehr in den Wohnungsbau investiert werden, kommt die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich zum Schluss. Trotzdem bleibt die Wohnungsknappheit politisch betrachtet ein heisses Eisen.

Städtische Initiative für Aufstockung

Nach dem Motto «Verschiedene Wege führen zum Ziel» will die Zürcher FDP dagegen vorgehen: auf städtischer wie auf kantonaler Ebene.

Die Stadtzürcher FDP startet Anfang Januar mit der Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative. Titel der Initiative: «Mehr Wohnraum durch Aufstockung – quartierverträglich und nachhaltig». Die Initiative wird am 10. Januar 2024 publiziert, wie aus einem Beschluss des Stadtrats hervorgeht.

Auch wenn der Initiativtext erst mit der Publikation veröffentlicht wird, der Name der Initiative verrät: Die Stadtzürcher FDP will, dass Gebäude in der Stadt Zürich generell einen Stock höher gebaut werden können, als dies bis anhin erlaubt ist. Mit demselben Anliegen war die FDP im August 2023 im Gemeinderat gescheitert – mit knappen 60 Ja- zu 61 Nein-Stimmen. Nun setzt die Partei also auf die Unterstützung der Stimmberechtigten.

Kantonaler Vorstoss zur Hochhaus-Grenze

Gleichzeitig ist auf kantonaler Ebene im Parlament seit September 2023 ein Vorstoss hängig, welcher das Planungs- und Baugesetz anpassen will. Darin soll die Grenze für Hochhäuser angehoben werden. Der Vorstoss kommt von FDP-Kantonsrätin Sonja Rueff-Frenkel, welche in der Stadt Zürich wohnt.

Heute gilt ein Gebäude ab 25 Metern als Hochhaus, neu soll das erst ab 30 Metern der Fall sein. Die bautechnischen Anforderungen an ein Hochhaus sind komplexer, die Baukosten dementsprechend höher. «Eine Erhöhung der Hochhaus-Grenze soll die Aufstockung von Gebäuden um ein bis zwei Stockwerke erleichtern», sagt Rueff-Frenkel zu ZüriToday.

Die Idee hinter der städtischen Volksinitiative und dem kantonalen Vorstoss ist dieselbe. Bei beiden geht es um Verdichtung, darum, Wohnhäuser um ein paar Meter höher bauen zu dürfen. Gleiche Stossrichtung, unterschiedliche Mittel, so Rueff-Frenkel: «Die Initiative und der Vorstoss würden sich ergänzen, könnten aber jeweils auch eigenständig bestehen.»

Linke befürchten Leerkündigungen und höhere Mieten

Die Argumente für bzw. gegen die städtische Initiative wie auch den kantonalen Vorstoss dürften schon bekannt sein. Als der FDP-Vorstoss im August 2023 im Zürcher Stadtparlament diskutiert und knapp abgelehnt worden war, kauten die Parteien die Pro- und Kontra-Argumente bereits durch.

Traditionellerweise ist es die linke politische Seite, die für mehr Wohnraum – vor allem bezahlbaren Wohnraum – kämpft. Im Stadtparlament befanden die linken Parteien den Vorstoss der FDP zu einer generellen Aufstockung zwar als verlockend, die Angst war aber grösser.

Davor, dass damit das Abreissen von Häusern und folglich Leerkündigungen für Hauseigentümerinnen und -eigentümer attraktiver würde. Und dass am Ende mehr teure Wohnungen entstünden.

Die bürgerliche Seite argumentierte damals, dass durch flächendeckende Aufstockungen Tausende neue Wohnungen geschaffen würden. Die Mieten würden damit sinken, Abbrüche verhindert.

Für das Zustandekommen der Städtische Volksinitiative muss die FDP innert sechs Monaten 3000 gültige Unterschriften zusammenbekommen. Klar ist aber: Auch bei einer Annahme der städtischen Initiative, welche die FDP am 10. Januar 2024 lanciert, hätte der Kanton das letzte Wort.

Will eine Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung anpassen, muss diese mit kantonalem Recht verträglich sein. Die Stadt müsste vom Kanton dafür also noch grünes Licht bekommen.

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Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 3. Januar 2024 14:39
aktualisiert: 3. Januar 2024 14:39