Quelle: Städtische Angestellte erhalten doppelten Lohn, 26. Februar 2024 / TeleZüri

Doppelte Auszahlung

«Wir hatten nur 10 Tage Zeit, um den Lohn zurückzubezahlen»

Wer bei der Stadt Zürich angestellt ist, erhielt im Februar den Lohn zweifach. Noch sind nicht alle Rückzahlungen bei der Zürcher Kantonalbank eingetroffen, obwohl die Bank eine ziemlich kurze Frist gesetzt hat.

Die Stadt Zürich hatte den Februar-Lohn ihren Angestellten doppelt ausbezahlt. Insgesamt ging es um eine Summe von 175 Millionen Franken. Rund 30'000 Mitarbeitende der Stadt Zürich waren betroffen. Der Grund für die Panne war laut ZKB und Stadt ein technischer Abwicklungsfehler bei der Zürcher Kantonalbank. Konkret handelte es sich um einen Fehler in einer Software von Swisscom.

Wie die ZKB auf Anfrage mitteilt, sei die Rückzahlung noch nicht von allen eingetroffen. «Die Rückzahlung läuft erwartungsgemäss sehr erfreulich», schreibt eine Sprecherin. «Ein Grossteil wurde bereits zurückerstattet.»

Knappe Frist für Rückzahlung des doppelten Lohnes

Ein städtischer Angestellter erzählt gegenüber ZüriToday, dass er lediglich eine Frist von 10 Tagen erhalten hatte, um den Lohnüberschuss zurückzuzahlen. Er sei gerade in den Ferien gewesen, als der Brief per Post hereinflatterte. «Finde ich schon etwas knapp», meint der Zürcher. Er habe die Zahlung dann etwas verspätet ausgeführt und sei froh darüber, dass ihn keine Mahnung erreicht hat.

Die ZKB bestätigt, dass die Rückzahlungsfrist 10 Tage betrug. Auf die Kürze der Frist angesprochen, schreibt die ZKB-Sprecherin, es sei «im Sinne sämtlicher involvierten Parteien», die Rückabwicklung zeitnah umzusetzen.

Wer die Rückzahlung verpasst, erhält eine zweite Frist

Die Kantonalbank und auch die Stadt Zürich gehen davon aus, dass alle Angestellten der Stadt Zürich den doppelt ausbezahlten Betrag zurückzahlen. «Sollte dies bei jemandem vergessen gegangen sein, wird nochmals darauf aufmerksam gemacht», heisst es seitens ZKB.

Konkret heisst das, dass die betroffenen Mitarbeitenden mittels Erinnerungsschreiben über den Ausstand informiert werden und eine Nachfrist erhalten.

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Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 2. April 2024 05:30
aktualisiert: 2. April 2024 05:30