Schutz von Betroffenen

Uni Zürich schweigt zu Fallzahlen von sexueller Belästigung

Die Universität Zürich hat im Umgang mit Fällen von sexueller Belästigung eine klare Linie. Wer sich nicht an die Regeln hält, wird ausgeschlossen oder entlassen. Konkrete Fallzahlen werden aber nicht genannt.

Die Regeln an der Universität Zürich, wie sich Studierende und auch die Lehrkräfte zu verhalten haben, sind klar: Anzügliche Bemerkungen und unangemessener Körperkontakt sind verboten, wie auch andere Übergriffe. Wer sich nicht an die Regeln hält, wird im schlimmsten Fall ausgeschlossen oder entlassen.

Zürcher Universität kämpft mit sexueller Belästigung

Wie die «NZZ» am Dienstag schreibt, haben diese Konsequenzen nicht den gewünschten abschreckenden Charakter. Die Uni Zürich hat ein wachsendes Problem mit sexuellen Belästigungen. Diese Aussage stammt von einer Rechtsprofessorin in einem Interview mit einer Universitäts-Publikation.

Konkrete Zahlen gibt es von der UZH jedoch nicht. Die Fälle würden zwar erfasst, Auskünfte werden aber keine erteilt. Die Universität verweist in einer Antwort an zwei GLP-Kantonsrätinnen auf den Datenschutz.

Die beiden Kantonsrätinnen, Nathalie Aeschbacher und Andrea Gisler, versuchten über eine Anfrage im Parlament an die Zahlen zu kommen. Dies wurde ihnen verweigert. Die internen Anlaufstellen und die Leitung der Universität stünden unter Schweigepflicht zum Schutz der Personen, heisst es in der Antwort weiter. «Die Publikation einer jährlichen Statistik würde diesen Schutzzweck unterlaufen», schreibt die Universität in ihrer Antwort.

Anonymisierung nicht gewährleistet

Grund für die Geheimniskrämerei sei, dass die Fallzahlen, gemessen an der Zahl an Angehörigen der Universität so klein seien, dass man auch bei anonymisierter Veröffentlichung eine Identifikation der betroffenen Personen nicht ausschliessen könne.

Für Nathalie Aeschbacher ist das keine zufriedenstellende Antwort: «Die Reaktion der Universität liest sich beinahe so, wie wenn es uns um Voyeurismus ginge. Das ist aber absolut nicht der Fall. Uns interessiert weder, wer die betroffenen Personen sind, noch was im Detail vorgefallen ist», erklärt sie gegenüber der Zeitung.

Andere Institutionen geben Zahlen bekannt

Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich findet, dass die Angabe von Fallzahlen nicht als problematisch anzusehen sei. Die ZHAW zum Beispiel legt ihre Zahlen offen. Im Jahr 2022 kam es an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften zu zwei Fällen. Dies legte die ZHAW gegenüber der «NZZ» offen.

Die Universität Zürich aber besteht auf ihre Haltung und findet, dass es, gerade bei tiefen Fallzahlen, zu Mutmassungen kommen könnte, heisst es von der Medienstelle. Die Fallzahlen hätten zwar zugenommen, seien aber weiterhin tief. Rückschlüsse wären aus Sicht der Universität denkbar.

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(roa)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 26. März 2024 09:59
aktualisiert: 26. März 2024 09:59