Ab 1. Juli 2023

Sterbehilfe in Zürcher Heimen wird gesetzlich geregelt

Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, die von einer Gemeinde im Kanton Zürich betrieben wird oder von einer Gemeinde beauftragt ist, können in diesen Räumlichkeiten künftig Sterbehilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung dürfen die betroffenen Heime, den Wunsch nach begleitetem Suizid in ihren Räumlichkeiten nicht mehr ablehnen, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Die Heime sollen ausserdem öffentlich einsehbar auf diese Möglichkeit hinweisen, etwa auf ihrer Webseite oder in ihrem Leitbild.

Die Freitodbegleitung erfolgt durch eine externe Organisation und auf eigene Kosten. Das entsprechende Gesetz tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

Empfehlung für weitere Heime

Auch Heimen, die weder von der Gemeinde betrieben noch von ihr beauftragt sind, empfiehlt die Gesundheitsdirektion, dass sie per 1. Juli öffentlich einsehbar ausweisen, ob die Bewohnenden in ihren Räumlichkeiten Sterbehilfe in Anspruch nehmen können oder nicht. So könne dies bereits vor dem Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim berücksichtigt werden, schreibt der Regierungsrat.

Bislang liegt es im Ermessen der jeweiligen Heimleitung, ob sie die Freitodbegleitung zulässt oder nicht. Aufgrund einer Initiative der SP beschloss der Kantonsrat im vergangenen Oktober, eine einheitliche Regelung zu schaffen.

(sda/hap)

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Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 13. April 2023 18:11
aktualisiert: 13. April 2023 18:11