Quelle: Archivvideo TeleZüri vom 21. März 2018

Diskriminierung

Schweiz wird wegen Racial Profiling verurteilt

Der Zürcher mit kenianischen Wurzeln Mohamed Wa Baile behauptete, wegen seiner dunklen Hautfarbe kontrolliert worden zu sein. Nachdem er beim Bezirksgericht Zürich als auch vor dem Obergericht und vor dem Bundesgericht abgeblitzt war, zog er den Fall zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat die Schweiz wegen Diskriminierung verurteilt. Der EGMR hiess die Beschwerde eines dunkelhäutigen Mannes gut, der 2015 gebüsst worden war, weil er sich einer Personenkontrolle verweigert hatte.

Gemäss dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des EGMR gab es in dem Fall drei Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Personenkontrolle sowie die darauf folgenden Verfahren vor Schweizer Gerichten verstiessen gegen das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf wirksame Beschwerde.

Der Fall im Jahr 2015

Der Beschwerdeführer Mohamed Wa Baile wurde 2015 im Zürcher Hauptbahnhof frühmorgens auf dem Weg zu seiner Arbeit von Zürcher Stadtpolizisten kontrolliert. Der Schweizer mit kenianischen Wurzeln, der damals als Bibliothekar bei der ETH arbeitete, weigerte sich, einen Ausweis zu zeigen oder seine Personalien anzugeben.

Er warf den Polizisten vor, Racial Profiling zu betreiben, ihn also einzig aufgrund seiner Hautfarbe zu kontrollieren. Die Polizisten durchsuchten seinen Rucksack und fanden dort einen AHV-Ausweis mit seinen Personalien darauf. Danach liessen sie Wa Baile gehen.

Einige Wochen später erhielt er für den Vorfall jedoch einen Strafbefehl wegen Nichtbefolgens einer polizeilichen Anweisung. Dafür sollte er eine Busse von 100 Franken bezahlen. Mit Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen zog der Betroffene den Strafbefehl vor Gericht. Verschiedene Schweizer Gerichte, zuletzt das Bundesgericht, stützten das Vorgehen der Polizei.

Einer der beteiligten Polizisten machte geltend, Wa Baile sei seinem Blick ausgewichen und habe versucht, einen Bogen um die Polizeipatrouille zu machen. Dies sei ihm verdächtig vorgekommen und deshalb habe man ihn kontrollieren wollen.

Schweizer Gerichte prüften Diskriminierung nicht

Gemäss Urteil des EGMR prüften die Schweizer Gerichte nicht ausreichend, ob bei der Personenkontrolle möglicherweise diskriminierende Gründe eine Rolle gespielt hätten.

Das Gericht äusserte in seinem Urteil aber auch Verständnis für die schwierige Situation der Polizisten, die innert sehr kurzer Zeit entscheiden mussten, eine Personenkontrolle durchzuführen oder nicht.

Der EGMR verurteilt die Schweiz zur Zahlung einer Entschädigung von knapp 24'000 Euro an Wa Baile, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) begrüsste den Entscheid des EGMR in einer Mitteilung. Das Urteil zeige, dass die Praxis der Personenkontrollen in der Schweiz verbessert werden müsse.

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(sda/roa)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 20. Februar 2024 08:31
aktualisiert: 20. Februar 2024 12:45