Zürcher Clubs

Nordmazedonier sollen 60 Frauen illegal beschäftigt haben

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich klagt zwei Nordmazedonier an. Sie wirft den beiden Clubbetreibern vor, Frauen ohne Bewilligung beschäftigt zu haben. Diese arbeiteten als Bardamen, Sängerinnen, Tänzerinnen oder Animierdamen.

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat in den letzten Wochen beim Bezirksgericht Dietikon Anklage gegen zwei Clubbetreiber erhoben. Den beiden Männern wird vorgeworfen, in den Jahren 2017 bis 2020 in einem Club im Kanton Zürich systematisch rund 60 Frauen aus Ost- und Südosteuropa unrechtmässig beschäftigt und beherbergt zu haben.

Die beiden 40- und 43-jährigen hauptbeschuldigten Nordmazedonier wurden nach Erlass eines internationalen Haftbefehls 2023 im Ausland verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. Dort befanden sie sich mehrere Monate in Untersuchungshaft, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich in einer Mitteilung schreibt.

Die beiden Männer sollen die Frauen gezielt angeworben und sie in den Jahren 2017 bis 2020 in einem als Verein organisierten Club im Kanton Zürich ohne entsprechende Bewilligung als Bardamen, Sängerinnen, Tänzerinnen oder als Animierdamen beschäftigt haben. Dabei handelten die zwei Hauptbeschuldigten als Teil einer Gruppe, in welcher jedem Mitglied eine besondere Rolle als Chef, Stellvertreter, Patentinhaber, Mieter, Geschäftsführer, Barpersonal und Ähnliches zukam.

Strohmänner mieteten Wohnungen

Den Frauen bezahlten die Männer nur minimale Löhne und entrichteten keine Sozialleistungen. Auf diese Weise konnten die Beschuldigten die Umsätze des Clubs unrechtmässig steigern. Die Frauen wurden zwecks Ausübung dieser illegalen Erwerbstätigkeit in diversen, unter anderem durch Strohmänner gemieteten Wohnungen untergebracht. Den beiden Hauptbeschuldigten werden weitere Delikte zur Last gelegt, einem Beschuldigten unter anderem der Bezug eines unrechtmässigen Coronakredites für den Club in der Höhe von vierzigtausend Franken.

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Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat in den letzten Wochen beim Bezirksgericht Dietikon Anklage erhoben wegen qualifizierter Förderung der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, qualifizierter Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts, Betrug, Urkundenfälschung, Misswirtschaft und weiterer Delikte.

Weitere Verfahren

Die beiden Hauptbeschuldigten sollen unter anderem verpflichtet werden, Zivilforderungen in der Höhe von mehreren zehntausend Franken und in einem Fall eine Ersatzforderung im Umfang von hunderttausend Franken für die illegal erworbenen Vermögenswerte zu bezahlen. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss, wie es weiter in der Mitteilung heisst.

Neben den abgeschlossenen Verfahren gegen die beiden Hauptbeschuldigten führt beziehungsweise führte die Staatsanwaltschaft auch noch Verfahren gegen insgesamt sechs weitere Personen, von denen sich vier mehrere Monate in Untersuchungshaft befanden. Ein Teil der sechs 28- bis 52-jährigen Männer aus Nordmazedonien, Deutschland, Bulgarien und Spanien steht im Verdacht, den besagten Club von den beiden Hauptbeschuldigten übernommen und mit dem beschriebenen, illegalen Geschäftsmodell weitergeführt zu haben.

Die Strafverfahren gegen fünf der sechs Männer sind noch nicht abgeschlossen. Ein 41-jähriger Bulgare wurde vom Bezirksgericht Dietikon am 18. Januar 2024 wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz bereits zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten und einer Landesverweisung verurteilt.

(bza)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 8. März 2024 10:03
aktualisiert: 8. März 2024 10:23