Die Frau muss sich heute vor dem Obergericht Zürich verantworten. (Archivbild)
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Obergericht Zürich

Grüsel-Vermieterin kommt mit bedingter Freiheitsstrafe davon

Das Zürcher Obergericht hat eine Vermieterin wegen gewerbsmässigen Wuchers verurteilt. Die 58-Jährige kassiert eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Allerdings muss sie nicht hinter Gitter, die Strafe wird bedingt ausgesprochen.

Im Gegensatz zur ersten Instanz, dem Bezirksgericht Zürich, belässt es das Obergericht bei einer bedingten Freiheitsstrafe. Das Bezirksgericht hatte die 58-Jährige noch zu 33 Monaten Gefängnis verurteilt. 11 davon hätte sie absitzen müssen.

Mieter seien schuld gewesen

Dass sie mit den im Schnitt rund 900 Franken teuren Zimmern gezielt sozial Schwache angesprochen hatte, stritt die Frau bei der Befragung ab.

Die Kakerlaken seien im ganzen Haus gewesen, behauptete die Beschuldigte. Und die Ratten seien wegen den Mietern ins Haus gekommen. Diese hätten oft die Balkontüre offen gelassen und Essensreste draussen in einem Sack deponiert. Ihr Anwalt meinte zudem, dass die Untermieter hätten putzen müssen.

Die Chinesin forderte einen Freispruch. Sie habe die Wohnung in Ordnung gehalten. Ihre Mietpreise seien auch tiefer gewesen als vergleichbare.

An elf Personen vemietet

In seinem Plädoyer hatte der Anwalt der Beschuldigten betont, dass sich keiner der Mieter in einer Notlage befunden habe. Niemand sei gezwungen gewesen, in die Wohnung seiner Klientin in Zürich zu ziehen.

Der Verteidiger stritt auch ab, dass sich die Mieter, vor allem Asylsuchende und Sozialhilfebezüger, auf dem Wohnungsmarkt nicht auskannten. Das Bezirksgericht Zürich hatte dies beanstandet und daraus geschlossen, dass sie die Preise, die sich auf bis zu 1100 Franken für ein Zimmer beliefen, nicht einschätzen konnten.

Die Frau hatte die 7-Zimmer-Wohnung in Zürich nur gemietet, aber an elf Personen gleichzeitig untervermietet. Für die Bewohner gab es nur ein Küche, ein Bad und ein WC. Die Zimmer waren teilweise mit Spanplatten voneinander getrennt. Die 58-Jährige hatte auch zwei weitere Wohnungen in Zürich und Spreitenbach AG vermietet. Sie gab an, damit ihren Lebensunterhalt bestritten zu haben.

Auch für den teils desolaten hygienischen Zustand in einer Wohnung sei die Frau verantwortlich gewesen. Die Aussagen vieler Mieter stützten diese Einschätzung.

Im Gegensatz zur ersten Instanz, dem Bezirksgericht Zürich, belässt es das Obergericht bei einer bedingten Freiheitsstrafe. Das Bezirksgericht hatte die 58-Jährige noch zu 33 Monaten Gefängnis verurteilt. 11 davon hätte sie absitzen müssen.

(sda/oeb/hap)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 26. Januar 2023 09:27
aktualisiert: 27. Januar 2023 06:25