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Frauenmord von Altstetten: Urteil lautet 20 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mord

Quelle: TeleZüri

Bezirksgericht Zürich

Frauenmord von Altstetten: Urteil lautet 20 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mord

Weil er im Oktober 2021 in Zürich-Altstetten seine 30-jährige Ehefrau mit zehn Messerstichen getötet hat, muss ein 48-jähriger Mann eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren verbüssen. Das Bezirksgericht Zürich sprach ihn am Montag wegen Mordes und Drohung schuldig.

Nach Verbüssung der Tat tritt für den Türken eine 15-jährige Landesverweisung in Kraft, die für den gesamten Schengenraum gilt. Den beiden gemeinsamen Kindern im Primarschulalter hat er Genugtuung von je 70'000 Franken zu entrichten. Zudem muss er für Folgekosten der Tat, etwa Therapien, aufkommen. Den Eltern des Opfers sprach das Gericht je 10'000 Franken Genugtuung zu.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden. Der Verteidiger des Türken hatte für eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren plädiert. Bei einer Qualifikation der Tat als Mord seien maximal 15 Jahre angemessen. Die Staatsanwältin hatte lebenslänglich gefordert.

«Er wollte sie nicht gehen lassen»

Der Mann war knapp drei Wochen vor der Tat aus dem Strafvollzug entlassen worden. Er hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe wegen Gewalt, Betrugs und weiterer Delikte abgesessen. Die Frau reichte die Scheidung ein und wandte sich einem anderen Mann zu.

Noch während des Strafvollzugs bedrohte der Beschuldigte sie aufs Übelste. Dies ging aus abgehörten Telefongesprächen hervor. Er war «nicht einverstanden mit der Trennung», sagte der vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. «Er wollte die Frau nicht gehen lassen».

Für die Zeit nach seiner Entlassung war ihm das Betreten der Wohnung verboten. Zum Tötungsdelikt kam es am Abend des 13. Oktober 2021 beim Hauseingang.

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Beschuldiger legt kein Geständnis ab

Für die Urteilsfindung lagen dem Gericht diverse Beweismittel vor, aus denen sich «die Geschehnisse erstellen» liessen, sagte der Richter. Ein eigentliches Geständnis für die Tat legte der Beschuldigte nicht ab. Er habe sie aber auch nicht bestritten.

Der Mann habe ein «erstaunliches Aussageverhalten» gezeigt. So habe er stets versucht, die Frau in ein schlechtes Licht zu rücken, aber nicht zu den Vorhaltungen der Anklage Stellung zu nehmen. Seine Aussagen seien immer wieder widersprüchlich gewesen.

Der Beschuldigte machte geltend, die Frau habe ihm ein Messer in den Bauch gerammt, da sei ihm schwarz vor Augen geworden. Erst im Spital sei er wieder zu sich gekommen. Dass er in «quasi bewusstlosem» Zustand zehn wuchtige Messerstiche gegen die Frau ausführte, glaubte das Gericht nicht. Gemäss medizinischem Gutachten verletzte er sich nach der Tat selbst.

Nachbarn beobachteten die Auseinandersetzung

Für den Tathergang lagen dem Gericht mehrere Zeugenaussagen vor. Vom Lärm aufgeschreckte Nachbarn beobachteten an jenem Abend aus den Fenstern, wie der Beschuldigte «mit einem silbrigen Gegenstand» in der Hand auf die Frau einschlug, auch als sie schon am Boden lag.

Gemäss Richter hatte er zu Beginn der Untersuchung angegeben, er habe stets ein Messer dabeigehabt, um für die Kinder etwa eine Wassermelone zu zerteilen. Das Messer wurde nie gefunden, im Auto wurde aber eine leere Messerscheide sichergestellt.

Das Gericht hatte keine Zweifel, dass der Beschuldigte die Tat «mit Wissen und Vorsatz» und aus egoistischen Beweggründen verübt habe, sagte der Richter. Er sei «brutal mit dem Messer über die Frau hergefallen». Für das Gericht war klar, dass es sich um Mord handelte.

Handlung entstand aus Wut und nicht aus Verzweiflung

Sicher habe die Frau ihn provoziert - es sei bei dem Paar aber offensichtlich wechselseitig heftig zugegangen. Sicher sei auch der Beschuldigte stark belastet gewesen und habe sich in einer «krassen Konfliktsituation» befunden. Er habe aber «aus Wut gehandelt, nicht aus Verzweiflung».

Nicht ganz klar sei, ob die Tötung aus verletzter Ehre oder als Bestrafung erfolgte - jedenfalls sei die Tat verwerflich gewesen, sagte der Richter. Nach 24 Jahren in der Schweiz habe der Beschuldigte die hiesigen Wertmassstäbe gekannt.

(osc/lib/sda)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 30. Oktober 2023 16:17
aktualisiert: 30. Oktober 2023 19:52