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Eigentümer wirft WG wegen Eigenbedarf raus: So gehst du dagegen vor

Rechtsschutzverfahren

Eigentümer wirft WG wegen Eigenbedarf raus: So gehst du dagegen vor

Du musst laut Eigentümer wegen Eigengebrauch aus deiner Mietwohnung? Ob das wirklich stimmt, ist schwer nachvollziehbar. Es gibt aber einen Weg, um die Kündigung zumindest für ein paar Monate zu erstrecken.

Felix* wohnt seit 2019 mit seiner Mitbewohnerin in einer Mietwohnung mitten in Wiedikon. Im April 2023 erhielt die WG ein Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarfs mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Das Schreiben ZüriToday vor. Ohne genauere Begründung will sich die WG dies nicht auf sich sitzen lassen und schaltet den Rechtsschutz ein.

Verfahren beim Rechtsschutz einleiten

«Wir wollen eigentlich gar nicht aus unserer Wohnung», sagt der 30-jährige Felix gegenüber ZüriToday. Denn diese ist grosszügig, mit hohem Ausbaustandard und dazu noch zentral gelegen. Ein beliebter Standort für Wohnungen in Zürich, mit dem viel Geld verdient werden kann. Felix und seine Mitbewohnerin sind misstrauisch – ohne genaue Begründung wollen sie die Kündigung nicht auf sich sitzen lassen. «Deshalb haben wir uns drei Tage nach dem Erhalt der Kündigung mit dem Rechtsschutz in Verbindung gesetzt.»

Es wurde ein Verfahren in die Wege geleitet, worauf ihre Anwältin eine Anfechtung der Kündigung aufgesetzt hat. «In dieser haben wir eine klare Begründung für den Eigengebrauch der Wohnung verlangt», so Felix. «Daraufhin erhielten wir einen Dreizeiler vom Besitzer: Seine Tochter soll mit ihrem Mann und zwei Kleinkindern dort einziehen.»

Kündigung immer anfechten

Laut der Anwältin sei die Kündigung mit dieser Begründung gültig, sagt Felix. Auch der Mieterverband Zürich schreibt auf seiner Website, dass ein Vermieter grundsätzlich aus einem beliebigen Grund kündigen kann.

Auf Anfrage von ZüriToday empfiehlt Walter Angst, Kommunikationsleiter vom MV Zürich, trotzdem «immer eine Anfechtung bei Kündigungen», denn «es kommt oft vor, dass der Eigenbedarf nicht gegeben ist.» Als Ausnahme gelte nur eine lange Frist bis zum Kündigungstermin. Dies ist in Felix’ Fall mit drei Monaten nicht gegeben.

Kündigungsfrist erstreckt wegen überlasteter Schlichtungsstelle

Ausserdem sei es die Einschätzung der Anwältin, dass «wir als Studierte mit gutem Lohn nicht zu den klassischen Härtefällen zählen», sagt der Software-Ingenieur. Daher können sie höchstens mit einer Erstreckung der Kündigung bis April 2024 rechnen.

«Da die Schlichtungsstelle für mietrechtliche Angelegenheiten aktuell derart stark überlastet ist, haben wir erst im Oktober 2023 einen Termin vor der Schlichtung erhalten», erklärt Felix. Dies kommt zum Vorteil für die Mietenden: Bis zu diesem Termin wird die Kündigung nämlich erstreckt. «Dadurch hatten wir noch etwas mehr Zeit, eine Wohnung zu finden.»

Zu wenig Zeit für Wohnungssuche

Nach einer zweimonatigen Suche mit 32 besichtigten Wohnungen, unbeantwortet gebliebenen Bewerbungen und unzähligen Absagen erhielt die WG vor wenigen Tagen die ersehnte Zusage. Im Oktober 2023 können sie eine 4,5-Zimmer-Wohnung etwas ausserhalb vom Zentrum Wiedikons.

«Vom Ausbaustandard ist die Wohnung ähnlich wie unsere jetzige, nur kostet sie 700 Franken mehr», sagt Felix. Er habe sich zwar damit abgefunden, aber das könnten sich bei weitem nicht alle leisten. Ausserdem fühle sich die WG gezwungen, diese Wohnung anzunehmen, da sie ja nur noch bis Oktober Zeit hätten.

«Ich finde es einfach schade, dass die Verwaltung nie mit uns persönlich geredet hat», bedauert Felix. «Es ist undankbar. Sie hätten uns zumindest genug Zeit geben sollen, eine entsprechende Wohnung zu finden.»

Mieterschaft hat Lehre gezogen

Auch in Zukunft würde der 30-jährige jede Wohnungskündigung anfechten. «In der Regel erzielt man zumindest eine Erstreckung und hat dadurch mehr Zeit, eine neue Bleibe zu finden». Er würde auch jedem empfehlen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen.

Wer keinen Anspruch auf Rechtsschutz hat, könne Mitglied des MV Zürich werden und sich dort kostenlos beraten lassen, rät Kommunikationsleiter Angst.

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Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 17. Juli 2023 09:52
aktualisiert: 17. Juli 2023 09:52