Zürich
Stadt Zürich

Bezirksrat macht Weg zur Einführung des Mindestlohns frei

Quelle: Rekurse gegen Mindestlohn in Zürich und Winterthur / 07.09.2023 / TeleZüri

Rekurse abgewiesen

Bezirksrat macht Weg zur Einführung des Mindestlohns frei

Im Juni hat das Stadtzürcher Stimmvolk für einen Mindestlohn von 23.90 gestimmt. Die zwei daraufhin eingereichten Rekurse weist der Zürcher Bezirksrat jetzt ab. Die Verordnung über den Mindestlohn sei rechtmässig. Der Beschluss kann jetzt ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

Die Rekurse verlangten, dass die Mindestlohn-Verordnung aufzuheben sei. Der Bezirksrat betrachtet nun die Verordnung als «kompetenzgemäss erlassen». Sie verstosse nicht gegen übergeordnetes Recht. Ausserdem würde die Wirtschaftsfreiheit nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt, weil es sich um eine zulässige sozialpolitische Massnahme handle.

Auch in Winterthur sind Beschwerden hängig

Die Verordnung sieht einen Mindestlohn von 23.90 Franken pro Stunde vor. Auch in Winterthur haben die Stimmberechtigten der Einführung eines kommunalen Mindestlohns zugestimmt. Auch dort sind Beschwerden hängig.

In der Stadt Zürich gehört der Gewerbeverband zu den Beschwerdeführern. Er macht geltend, der vorgesehene Mindestlohn verletze die Wirtschaftsfreiheit. Zudem würden damit nicht sozialpolitische, sondern wirtschaftspolitische Ziele verfolgt. Städte und Gemeinden seien gar nicht befugt, Mindestlöhne zu erlassen, da dies Sache des Bundes oder allenfalls der Kantone sei.

30-Tage-Frist

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Innert 30 Tagen kann er ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Er verzögert somit die Einführung des Mindestlohns. Die SP Stadt Zürich warf den Beschwerdeführern deshalb am Montag in einem Communiqué vor, auf Zeit zu spielen, um die Einführung der Mindestlöhne zu verzögern. Gemäss früheren Schätzungen der Stadt würden in der Stadt Zürich rund 17'000 Personen von den neuen Mindestlöhnen profitieren.

Nicole Barandun sagte im September gegenüber TeleZüri, sie könne sich vorstellen, einen allfällig negativen Entscheid des Bezirksrats weiterzuziehen. «Entscheidend ist das, was das Verwaltungsgericht sagt», so die Präsidentin des Gewerbeverbands der Stadt Zürich.

Deutliches Ja an der Urne

Die Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher sprachen sich am 18. Juni mit 69,4 Prozent für einen Mindestlohn von 23.90 Franken aus. Dieser jährlich überprüfte Ansatz soll für alle gelten, die mehrheitlich auf dem Gebiet der Stadt Zürich arbeiten.

Arbeitgeberverbände hatten angekündigt, gegen die Vorlage auf juristischem Weg vorgehen zu wollen.

(sda/hap)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 20. November 2023 12:35
aktualisiert: 20. November 2023 14:58