Obwohl das Schweizer Arbeitsgesetz klar besagt, dass Kontrollsysteme grundsätzlich nicht erlaubt sind, fürchten sich viele Arbeitnehmer vor einer Totalüberwachung. Tatsächlich muss ein Unternehmen aber gewichtige Gründe nachweisen können, um den Einsatz eines Überwachungssystems zu rechtfertigen.
Unter welchen Voraussetzungen die Schweizer Rechtssituation also eine Überwachung gestattet sowie Erläuterungen zu einem konkreten Fallbeispiel, findet ihr in folgendem Blogeintrag.
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