Missbräuchliche Kündigung
Zum Schaffe

Radio 24 Workflow: Missbräuchliche Kündigung

In der Schweiz dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Angabe eines Grundes das Arbeitsverhältnis kündigen. Durch das Arbeitsrecht wird diese Freiheit aber in gewissen Fällen eingeschränkt. Eine Kündigung aufgrund eines Persönlichkeitsmerkmals, aufgrund von persönlicher Missgunst oder aus Rache ist in der Regel missbräuchlich. Ausserdem gibt es einzuhaltende Kündigungsfristen, welche sich zum Beispiel bei Krankheit verlängern. Wird aus einem dieser Gründe gekündigt oder obwohl man krank war, kann man sich dagegen wehren und Entschädigung fordern. Wie ihr euch gegen eine missbräuchliche Kündigung wehren könnt, erfahrt ihr in diesem Blog-Beitrag.

Mehr Radio 24 Workflow gibt es jeden Montag um 13.35 und 13.45 Uhr bei «Zum Schaffe».

Quelle: Radio 24
veröffentlicht: 22. Januar 2018 13:15
aktualisiert: 22. Januar 2018 13:55