Streifenhörnchen
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Schweiz

Welche Haustiere sind in einer Mietwohnung erlaubt?

Der Mieterinnen- und Mieterverband kann gewisse Haustiere in der Hausordnung verbieten. Jedoch nicht alle.

Ob Schosshündchen, Stubentiger oder Papagei - Haustiere sind nach wie vor beliebte Mitbewohner in Eigentums- und Mietwohnungen. Doch viele Vermieter verbieten die Haltung von Haustieren. Dürfen sie das überhaupt?

Namentliche Juristinnen und Juristen meinen, Tierhaltung ist ein unveräusserliches Persönlichkeitsrecht. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht teilt diese Meinung und entschied 2013, dass Vermieter die Tierhaltung nicht ohne sachlichen Grund verbieten können. Schweizer Richter sind da allerdings anderer Meinung: Gemäss schweizerischer Rechtsprechung ist ein Tierhalteverbot im Mietvertrag verbindlich. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Kündigung. Kleintiere wie Meerschweinchen oder Hamster dürfen auch gehalten werden, wenn im Mietvertrag ein Haustierverbot eingetragen ist.

Ist im Mietvertrag nichts über Tierhaltung niedergeschrieben, ist es grundsätzlich erlaubt ein Haustier zu halten. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass es kein zu hohes Stör- oder Gefährdungspotenzial besteht.

Also, welche Tiere darf man nun ohne Bewilligung bei sich zu Hause unterbringen? Wir haben euch ein paar interessante Vorschläge:

veröffentlicht: 30. April 2019 14:41
aktualisiert: 30. April 2019 15:16