Der Bundesrat weitet die Zertifikatspflicht aus.
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Fragen und Antworten

WC, Take-away, Selbstbedienung – wann brauche ich ein Zertifikat?

Der Bundesrat hat entschieden: Ab Montag bis voraussichtlich am 24. Januar gilt in der Schweiz an den meisten Orten eine Zertifikatspflicht. Wir sagen dir, was du darüber wissen musst und wo du jetzt nur noch mit Zertifikat reinkommst.

Wo gilt die Zertifikatspflicht?

Zusammengefasst gilt seit Montag, 13. September 2021, die Zertifikatspflicht in Innenräumen von Restaurants und Bars, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Museen, Fitnesscenter, Hallen- und Thermalbäder, Spielhallen oder auch Casinos; bei Veranstaltungen in Innenräumen wie Konzerte, Kino oder Theater, aber auch bei privaten Anlässen mit über 30 Teilnehmenden wie zum Beispiel Hochzeiten. Und auch beim Sport und bei kulturellen Aktivitäten wie Trainings und Musikproben drinnen darf man nur mit Zertifikat teilnehmen. Ausnahme hier sind Gruppen von bis zu 30 Personen, die regelmässig und schon seit längerem in einem Raum trainieren oder proben. In Aussenbereichen gilt eine Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen.

Hier geht's ohne Zertifikat

Restaurantterrassen, Gassenküchen und Restaurationsbetriebe in Transitbereichen von Flughäfen dürfen weiterhin alle Gäste bewirtschaften. Jedem Unternehmen ist es dabei aber freigestellt, Personen ohne Zertifikat nicht zu bedienen. Religiöse und politische Veranstaltungen gelten als Grundrecht: Auch hier darf man ohne Zertifikat hin. Auch bei Selbsthilfegruppen macht der Bundesrat eine Ausnahme. Im Freien gelten weiterhin die bisherigen Begrenzungen: Veranstaltungen mit über 1000 Besucherinnen und Besuchern bedingen ein Covid-Zertifikat, kleinere Events dürfen selber entscheiden.

Ich habe kein Zertifikat – muss ich nun auf Toilettengang, Take-away und Selbstbedienungs-Restaurants verzichten?

Was gilt, wenn Personen ohne Zertifikat auf der Restaurantterrasse dinieren und Mutter Natur ruft? Maske auf und auf direktem Weg zur Toilette. Der Bundesrat erwartet von niemandem, seine Notdurft hinter einem Busch zu erledigen. Man muss als Person ohne Zertifikat im Innenbereich halt einfach weiterhin eine Maske tragen und darf sich nicht unnötig lange drinnen aufhalten. Dasselbe gilt zum Beispiel bei Selbstbedienungs-Restaurants. Beim Gang zur Theke Maske auf, bestellen und anschliessend direkt wieder auf die Terrasse. Und auch Take-away funktioniert so. Sollte deine Bestellung beim Eintreffen noch nicht abholbereit sein, wartest du am besten an der frischen Luft.

Ich arbeite in einem der betroffenen Bereiche – darf mein Chef oder meine Chefin von mir verlangen, dass ich ein Zertifikat habe?

Grundsätzlich ja, das hat der Bundesrat so verlauten lassen. Im Rahmen der Fürsorgepflicht können Arbeitgebende das Vorlegen eines Zertifikats verlangen (zum Beispiel in der Pflege). Es darf dabei zu keiner Diskriminierung kommen, doch genau hier schlägt Travail Suisse, Dachverband der Arbeitnehmenden, Alarm: Weil der Bundesrat den Arbeitgebenden selber überlässt, ob sie von ihren Angestellten ein Zertifikat verlangen, sei der Datenschutz nicht ausreichend geschützt und man ebne den Weg für Diskriminierungen. Der Bundesrat betont allerdings, dass wenn eine Zertifikatspflicht für Angestellte gelte, das Unternehmen regelmässig Tests anbieten und die Testkosten übernehmen müsse.

Wenn ich keine Corona-Impfung machen will und nicht zu den Genesenen gehöre, wie komme ich trotzdem an ein Zertifikat?

Für ein Covid-Zertifikat braucht es einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test. Diese Tests können in Testzentren, Spitälern oder Apotheken gemacht werden – das ist je nach Kanton unterschiedlich. Ein Antigen-Schnelltest kostet 54 Franken und gilt 48 Stunden ab Probeentnahme. Ein PCR-Test kostet 160 Franken und gilt 72 Stunden ab Probeentnahme. Das Covid-Zertifikat wird direkt auf Antrag in die Covid-Certificate-App ausgeliefert. Bei der Probeentnahme muss aber angegeben werden, dass man ein Covid-Zertifikat erhalten will.

Wie lange gilt das Zertifikat für Genesene?

Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven Testresultat und dauert ab dem Testresultat 180 Tage.

Wie lange gilt die Zertifikatspflicht?

Voraussichtlich bis am 24. Januar 2022. Bei einer günstigen epidemiologischen Entwicklung hebt der Bundesrat die Massnahme früher auf.

Darf im Verein weiterhin ohne Zertifikat Sport betrieben werden?

Es gibt ein paar Ausnahmen. So sind Veranstaltungen, Sporttrainings oder Musikproben mit unter 30 Personen ohne Zertifikat erlaubt, wenn sich die teilnehmenden Personen kennen und in beständigen Gruppen trainieren oder proben. Auch sind religiöse Veranstaltungen oder Selbsthilfegruppen mit unter 50 Personen ohne Zertifikat möglich.

Ab welchem Alter muss ein Zertifikat vorgezeigt werden?

Die Zertifikatspflicht gilt für Personen ab 16 Jahren.

Braucht es auch für öffentliche Einrichtungen wie zum Einkaufen oder im öV ein Zertifikat?

Nein. Die Zertifikatspflicht gilt nicht im Zug oder Bus, im Detailhandel oder im Transitbereich von Flughäfen. Auch für den Coiffeurbesuch braucht es kein Zertifikat.

Müssen die Mitarbeitenden in einem Betrieb mit Zertifikatspflicht ebenfalls ein Zertifikat haben? Etwa das Servicepersonal oder der Fitnessinstruktor?

Nein. Ein Arbeitgeber kann aber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht das Vorliegen eines Zertifikats verlangen. In einem solchen Fall muss das Unternehmen regelmässig Tests anbieten oder die Testkosten übernehmen. Der Bund trägt die Kosten nur bei regelmässigen Testungen. Es darf zu keiner Diskriminierung zwischen geimpften und genesenen sowie ungeimpften Arbeitnehmenden kommen. Falls der Arbeitgeber Home-Office beschliesst, muss er die Testkosten nicht übernehmen.

Braucht es ein Zertifikat, um Angehörige im Spital oder in Heimen zu besuchen?

Das Zertifikat ist in diesen Bereichen nicht obligatorisch. Schon heute haben jedoch verschiedene Spitäler und Heime eine Testpflicht eingeführt. Wer eine Gesundheitseinrichtung besucht, kann sich weiterhin gratis testen lassen.

Können Universitäten, Hochschulen und Berufsschulen selbständig eine Zertifikatspflicht einführen?

Ja. Der zuständige Kanton oder eine Hochschule kann den Zugang zu Unterrichtsaktivitäten der ersten, zweiten und dritten Studienstufe (Bachelor, Master, Doktorat) auf Personen mit einem Zertifikat beschränken. Wird die Zertifikatspflicht eingeführt, wird empfohlen, den Unterricht auf zwei Kanälen (Präsenz / digital) sicherzustellen.

Wie werden die Covid-Zertifikate überprüft?

Es gibt die Covid-Certificate App – mit dieser können die QR-Codes gescannt und dadurch die Echtheit der Zertifikate geprüft werden. Die Person, die geprüft wird, muss ausserdem ein Ausweisdokument vorweisen, um die Identität zu bestätigen.

Wie komme ich an die Covid-Certificate Check App?

Sie kann im App Store oder Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden.

Was sollen Prüfende tun, wenn ein Gast schon am Tisch sitzt und kein Covid-Zertifikat vorweisen kann?

Dieser soll aufgefordert werden, das Lokal zu verlassen und wird nicht bedient.

Was passiert, wenn sich Organisatoren von Festen nicht an die Zertifikatspflicht halten?

Die Kantone kontrollieren das Einhalten der Zertifikatspflicht. Halten sich Einrichtungen oder Veranstalter nicht an die Zertifikatspflicht, droht eine Busse von bis zu 10'000 Franken bis hin zur Schliessung. Gäste ohne Zertifikat in Einrichtungen oder an Veranstaltungen können mit 100 Franken gebüsst werden.

Quelle: CH Media Video Unit

Was gilt für Personen, die vom Ausland zurückkommen und kein Zertifikat haben?

Im Hinblick auf die Herbstferien schickt der Bundesrat zwei Varianten in die Vernehmlassung.

Variante 1: Nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen sollen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen müssen, egal woher sie kommen. Nach vier bis maximal sieben Tagen in der Schweiz soll ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt werden. Das Resultat dieses zweiten Tests muss dem Kanton übermittelt werden. Beide Tests sind kostenpflichtig.

Variante 2: Es braucht ebenfalls einen negativen Test bei der Einreise für nicht-geimpfte oder nicht-genesene Personen. Anstelle eines zweiten Tests müssen diese Personen aber nach ihrer Einreise für zehn Tage in Quarantäne.

Die Konsultation zu diesen beiden Varianten dauert bis am 14. September.

Bekomme ich ein Zertifikat in der Schweiz, wenn ich mich im Ausland geimpft habe?

Ja. Neu sollen alle Personen, die mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz den Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen können.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 8. September 2021 16:01
aktualisiert: 13. September 2021 14:17