«Gratis zum Mitnehmen» - darf ich so meine Möbel loswerden?
Im Februar 2020 stellte ein Mann in Langnau am Albis sein Sofa auf die Strasse und wollte es gratis verschenken. Das Möbel sei in einem guten Zustand gewesen und es war einfach nett gemeint. Die darauf folgende Busse war für ihn total unverständlich. Mit den entstandenen Gerichtskosten stieg der geschuldete Betrag schliesslich auf bis 2'280 Franken.
Mann stellt Sofa «Gratis zum Mitnehmen» raus - und muss teuer dafür bezahlen
Zugeben, die Idee der Nachhaltigkeit dahinter wäre gut. Es könnte tatsächlich jemand Freude am Gegenstand finden. Oder aber ist man einfach zu faul bzw. reut das Geld für die Entsorgung? Das Abfallgesetz des Kantons Zürich sieht hier auf jeden Fall eine klare Linie vor.
- Eine solche Entsorgung ist illegal
- Sperrgut, das längere Zeit auf der Strasse steht, kann mir einer Anzeige und/oder Busse bestraft werden
- In Sachen Nachhaltigkeit ist das «Gratis zum Mitnehmen» sicherlich eine gute Sache, aber die fachgerechte Entsorgung mit den Entsorgungscoupons schützt vor einer möglichen Busse.
Was zählt als Sperrgut?
Sperrgut ist sperriger, brennbarer Kehricht, der NICHT in die normalen Abfallbehältnisse bis 35 Liter passt. Zum Sperrgut zählen Abfälle wie: Möbel aus Holz oder Kunststoff, Matratzen, Teppiche, grössere Kinderspielzeuge aus Holz oder Plastik.
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