Diese Massnahmen gelten im Kanton Zürich
2-Haushalte-Regel
Im Kanton Zürich dürfen in Restaurants an einem Tisch nur Personen aus höchstens zwei Haushalten sitzen. Pro Tisch sind weiter maximal vier Personen erlaubt. Dabei müssen sämtliche Kontaktdaten aller Gäste erhoben werden.
Sperrstunde ab 19 Uhr
Der Bund hat beschlossen, dass Restaurants, Bars, Museen, Bibliotheken, Läden sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen ab 19 Uhr schliessen müssen. Sonntags und an Feiertagen bleiben nur Restaurants und Bars offen. Der Zürcher Regierungsrat hat zusätzlich Casinos, Bordell- und Erotikbetriebe ganz geschlossen.
Die Sperrstunde wird in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember und in der Nacht vom 31. auf den 1. Januar für Restaurationsbetriebe bis 01:00 Uhr aufgehoben.
Versammlungsverbot für mehr als 10 Personen
Im Kanton Zürich gilt ein strengeres Versammlungsverbot, als das vom Bund vorgeschriebene. Im öffentlichen Raum gilt ein Versammlungsverbot für Gruppen mit mehr als 10 Personen – auch für Demonstrationen und Unterschriftensammlungen. Treffen im Freundes- und Familienkreis seien zwar bis zu 10 Personen erlaubt, es werde aber die Zwei-Haushalte-Regel empfohlen.
Verbot von Veranstaltungen
Der Bund hat das Durchführen von Veranstaltungen verboten. Davon ausgenommen sind Gottesdienste, Beerdigungen, politische Kundgebungen und Versammlungen der Legislative. Daran teilnehmen dürfen maximal 50 Personen.
Maximal 5 Personen bei Sport und Kultur
Schweizweit hat der Bund alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten mit mehr als fünf Personen untersagt. Davon ausgenommen sind weiterhin Kinder und Jugendliche, Profisport und -kultur.
Massnahmen für Schülerinnen und Schüler
Der Kanton Zürich hat beschlossen, dass GymnasiastInnen und BerufsfachschülerInnen nach den Weihnachtsferien bis am 11. Januar in einer Vertiefungswoche bleiben. Während dieser Woche arbeiten die Schülerinnen und Schüler zuhause selbstständig an Arbeitsaufträgen. Die Prüfungen zur Berufsmaturität werden im nächsten Jahr erneut ausfallen.
Die ergriffenen Massnahmen des Kantons sind bis zum 10. Januar 2021 gültig.
Die Massnahmen des Bundes gelten voraussichtlich bis zum 22. Januar 2021. Der Bundesrat diskutiert an einer Sitzung am 18. Dezember aber über weitere Verschärfungen.
Quelle: CH Media Video Unit
Quelle: CH Media Video Unit