Restaurant
Foto: Unsplash
Turbo-Lockerungen

Die wichtigsten Antworten zu den Lockerungen

«So rasch wie möglich» und «so langsam wie nötig» lockert die Bundesrat die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Dabei geht er in drei Etappen vor. Wir beantworten dir die wichtigsten Fragen zum Weg aus dem Lockdown.

Wie sehen die Lockerungen in der Schweiz aus?

Die Lockerungen der Massnahmen laufen in drei Etappen ab:

1. Etappe ab 27. April

Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe vornehmen. Ebenso können ambulante medizinische Praxen für Zahnmedizin, Physiotherapie oder medizinische Massagen ihren normalen Betrieb wieder aufnehmen und wieder sämtliche, auch nicht dringliche Eingriffe, vornehmen.

Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt können ebenfalls wieder öffnen, zum Beispiel Coiffeurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Kosmetiksalons. Auch Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden werden geöffnet. Zudem können unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen wieder öffnen.

2. Etappe ab 11. Mai

In der zweiten Etappe sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Dazu hat sich der Bundesrat am 29. April für Lockerungen in Kultur, Sport und Restaurant entschieden. Ab dem 11. Mai können also Gastrobetriebe unter strengen Auflagen wieder öffnen. Auch Museen, Bibliotheken und Archive werden dann geöffnet. Zudem erlaubt der Bundesrat ab dem 11. Mai Sport-Trainings in Kleingruppen. Das Angebot im Öffentlichen Verkehr wird parallel mit den Lockerungen angepasst.

3. Etappe ab 8. Juni

Für die 3. Etappe der Lockerung wird erst am 27. Mai genauer informiert. Vorgesehen sind Entscheide zum Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen, zum Präsenzunterricht an Gymnasien und Hochschulen, zu kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen und Bergbahnen sowie zu Gottesdiensten.

Grossveranstaltungen sollen bis mindestens Ende August verboten werden. Genauer wird dies bis am 27. Mai entschieden.

Die wichtigsten Antworten

Wie sieht die aktuelle Situation für Risikogruppen aus?

Für die Risikogruppe gilt weiterhin, die Richtlinien zu befolgen und zum Beispiel möglichst nicht den Zug zu Stosszeiten zu benützen. Aber: «Sie können sich wieder freier bewegen.» Je nach Situation und Ort könnten so auch Alters- und Pflegeheime das Lockdown-Regime etwas zurückfahren.

Wie lange gilt die «Fünfer-Regel» noch?

Daniel Koch wollte konkret keine Zahlen nennen. Je tiefer jedoch die Infektionszahlen sinken und je besser das Contact Tracing funktioniere, desto eher könne man über weitere Lockerungsschritte entscheiden. Das sei aber wiederum Aufgabe des Bundesrats.

Gilt die Empfehlung «Bleibt zu Hause» noch?

Daniel Koch präzisierte seine früheren Ausführungen: «Bleibt zu Hause», ist keine offizielle Empfehlung mehr für die ältere Bevölkerung oder die Risikogruppen.

Aber weiterhin seien Abstands- und Hygienemassnahmen einzuhalten.

Gibt es genügend Hygienemasken für die Bevölkerung?

Markus Näf, Brigadier, Beschaffungskoordinator VBS, nennt drei wesentliche Punkte:

1. Genügend Hygienemasken für die Bevölkerung. Rund 900'000 Packungen mit rund 18'000'000 Masken wurden in den letzten Wochen an den Detailhandel abgegeben. Die Kantone haben ebenfalls ihre Lager aufgestockt.

2. Schutzmaterial für den Gesundheitsbereich ist ebenfalls sichergestellt. Die Reserven seien aktuell sichergestellt. Bund und Kantone hätten zusammen rund 100 Millionen Masken an Lager.

3. Die Versorgung ist sichergestellt und es wird weiterhin Material beschafft. Die Beschaffung halte aber an, weitere Cargo-Flüge seien geplant. Gemäss Näf hat die Armee bislang elf Prozent des Corona-Budgets von 2,45 Milliarden Franken ausgegeben.

Wie steht es um die Grenzschliessung?

Die Schweiz hat über 20 Grenzübergänge wieder geöffnet. Dabei müsse aber immer auch auf die Nachbarstaaten geschaut werden. «Es bringt nichts, wenn man ausreisen kann, aber ins nächste Land nicht einreisen», sagte Christian Bock, Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Doch auch so gebe es Lockerungen bei der Kontrolle an den Grenzübergängen. Es werde nicht mehr jede Person kontrolliert.

Wird es in den Primar- und Sekundarschulen besondere Schutzmassnahmen geben?

Ja. Der Kanton Zürich startet am 11. Mai mit reduziertem Stundenplan und Klassen mit höchstens 15 Schülerinnen und Schülern, so eine Medienmitteilung des Regierungsrates.

Welche Restaurants dürfen alles öffnen?

Öffnen dürfen alle Restaurants. Der Bundesrat hat sich bewusst gegen ein Unterscheiden zwischen Bars und Restaurants entschieden. Es gilt jedoch die Regel, dass die Gäste sitzen müssen.

Wann wird die Badi wieder öffnen?

Voraussichtlich wird die Badi zusammen mit anderen Freizeit-Einrichtungen wie Zoo, Kino und Theater am 8. Juni wieder öffnen.

Müssen wir immer noch zu Hause bleiben?

Ja. Der Bundesrat bittet die Schweizer Bevölkerung trotz Lockerungen, auf unnötige Kontakte zu verzichten. Besonders gefährdete Personen sollen weiterhin möglichst zu Hause blieben.

Wann darf man sich wieder umarmen und die Hände schütteln?

Diese Massnahmen werden wohl noch etwas länger andauern. Man soll weiterhin auf Körperkontakt mit Personen ausserhalb des eigenen Haushaltes verzichten.

Dürfen auch über 65-Jährige zum Coiffeur?

Ja. Es ist auch für Senioren erlaubt, zum Coiffeur zu gehen. Allerdings empfiehlt es der Bundesrat nicht, da weiterhin ein erhöhtes Risiko besteht.

Dürfen Fitness-Studios ebenfalls am 11. Mai wieder öffnen?

Ja, auch Fitness-Studios dürfen wieder öffnen. Voraussetzung sei aber, dass ein entsprechendes Schutzkonzept existiere und dass die Abstands- und Hygieneregeln umsetzbar seien. «Fünf Personen, die trainieren sind keine Versammlung, so Amherd.

Darf man ab dem 11. Mai wieder Sport betreiben?

Ja, Hobbysportler dürfen dann sowohl in Einzel- und in Mannschaftssportarten wieder trainieren. Voraussetzungen sind Schutzkonzepte und das Einhalten der Hygienemassnahmen. Im Breitensport darf allerdings nur in Kleingruppen mit maximal fünf Personen trainiert werden. Körperkontakt ist nicht erlaubt, die Hygiene- und Distanzregeln müssen berücksichtigt werden.

Im Leistungssport dürfen auch Teams über fünf Personen zusammen trainieren. «Dort können die Schutzmassnahmen besser gewährleistet werden», sagt Amherd. Bis am 8. Juni seien nur Trainingseinheiten vorgesehen, Wettkämpfe sind nicht erlaubt. Danach sei geplant, diese wieder zuzulassen - allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Werden im September Volksabstimmungen stattfinden?

Ja, aus heutiger Sicht sei die Durchführung der Abstimmung am 27. September möglich. Bundeskanzler Walter Turnherr fasst die Entscheide zu den kommenden Abstimmungen zusammen. Der Bundesrat sei sich bewusst, dass mit fünf eidgenössischen und diversen kantonalen Abstimmungen viel auf dem Programm stehe. Das sei aber «vertretbar, wenn auch kein Wunschszenario». So wird im September über folgende Punkte abgestimmt:

  • die Begrenzungsinitiative der SVP
  • den Kauf von neuen Kampfjets
  • den Vaterschaftsurlaub
  • das Jagdgesetz
  • die Steuerabzüge für Kinder

Werden Sommerferien im Ausland möglich sein?

Dies könne man zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht sagen, sagt Karin Keller-Sutter. «Ferien in der Schweiz sind jederzeit möglich. Damit wollen wir die Wirtschaft wieder ankurbeln. Denn die Tourismusbranche hat es besonders hart getroffen», so Keller-Sutter. Man bittet die Schweizer Bevölkerung deshalb auf, die Ferien in der Schweiz zu verbringen.

Ab wann darf man Besuch im Altersheim oder im Spital erwarten?

Dies entscheidet nicht der Bundesrat, sondern die einzelnen Kantone. Der Bundesrat hat einzig und allein im März eine Empfehlung abgegeben. «Die Kantone sind absolut frei, diese Massnahme zu lockern», so Berset. Daniel Koch fügt an, dass diese Empfehlungen momentan angeschaut und wenn nötig angepasst werden.

Wird Kurzarbeit auch bei einer Teilöffnung möglich sein?

Ja, man geht nicht davon aus, dass auf Grund von Abstandsregeln beispielsweise in Restaurants das volle Personal wieder einsetzen kann. Die Kurzarbeitsregeln gelten dann weiter, sagt Guy Parmelin auf eine entsprechende Frage. Dies möglicherweise nur für einzelne Mitarbeiter.

Gibt es eine Maskenpflicht?

Nein, der Bundesrat möchte in den nächsten Wochen schrittweise die Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus lockern. Er sieht dazu keine allgemeine Maskentragpflicht vor. In den Schutzkonzepten könne es aber zu Sonderregelungen kommen. Aber Berset betont: «Masken können keineswegs die Schutzmassnahmen ersetzen.» So wird eine Schutzmaske empfohlen, wenn beispielsweise die Abstandsregeln im Zug oder im Tram nicht eingehalten werden können.

Wird es zwischen dem 11. Mai und dem 8. Juni ebenfalls Lockerungen geben?

Nein. Alain Berset sagt, dass dies nicht möglich wäre, ohne die Übersicht zu verlieren. Man versuche zu verhindern, dass die Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden müssen, wie es in anderen Ländern geschehen sei. «Dafür braucht es aber eine hohe Eigenverantwortung der Leute.»

Werden Maturaprüfungen stattfinden?

Alle mündlichen Prüfungen sind abgesagt. Für die Berufsmaturanden und -maturandinnen fallen auch die schriftlichen Prüfungen weg. Für die Gymnasien gilt jedoch weiterhin die Regel, dass die einzelnen Kantone entscheiden, ob die schriftlichen Maturitätsprüfungen stattfinden.

Ab wann sind Versammlungen mit über fünf Personen möglich?

Das Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als fünf Personen bleibt weiterhin bestehen, betont Berset. Über eine Lockerung dieses Verbots wird der Bundesrat am 27. April entscheiden.

Wird es für die Primarschulen Schutzkonzepte geben?

Auch für den Unterricht an Primar- und Sekundarschulen gelten Schutzkonzepte. Die Kantone und Gemeinden werden bis zum 11. Mai die Umsetzung regeln müssen. An Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen dürfen ab dem 11. Mai Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen wieder abgehalten werden.

Dürfen Musikschulen ebenfalls am 11. Mai öffnen?

Ja, der Musikunterricht darf ebenfalls wieder stattfinden. Jedoch nur der 1:1 Unterricht. So sollte man Musikunterricht in grossen Gruppen weiterhin vermeiden. «Wie der Unterricht stattfinden soll, entscheiden die einzelnen Kantone», so Berset.

Welche Vorschriften gelten in den Restaurants ab dem 11. Mai?

In einer ersten Etappe dürfen sich maximal vier Personen an einem Tisch aufhalten (Ausnahme für Eltern mit eigenen Kindern). Hygiene- und Schutzmassnahmen müssen eingehalten werden. Zwischen den einzelnen Gruppen beziehungsweise Tischen muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Zudem dürfen Gäste nicht stehen.

Dürfen Grosseltern ihre Enkel ohne Gefahr an sich drücken?

Auf die Frage einer Journalistin, ob Kinder ihre Grosseltern nun wieder umarmen dürfen antwortet Daniel Koch vom BAG: «Es ist so, dass Kinder das Virus praktisch nicht weitergeben. Die meisten Kinder, die man mit der Krankheit sieht, wurden durch ihre Eltern angesteckt.» Deshalb sei es durchaus legitim, wenn Grosseltern mit jüngeren Kindern Körperkontakt haben. «Grosseltern können Kleinkinder ohne Gefahr an sich drücken.» Ab zehn Jahren steige das Risiko, bei Jugendlichen sei der Kontakt nicht mehr erwünscht.

Koch rät allerdings weiterhin vom Hütedienst durch Grosseltern ab. Das Abholen und wieder Abliefern führe zu einer Durchmischung der Generationen. «Das wollen wir vermeiden.»

Kein Grund, Schulen nicht wieder zu öffnen

Auch bei Kindern ab zehn Jahren sei das Risiko noch klein, dass sie am Coronavirus erkranken, so Koch. Deshalb stehe der Öffnung der Schulen nichts im Weg, auch für Jugendliche bis zur neunten Klasse sieht Koch keine erhöhte Gefahr.

Wird Corona auch über die Luft übertragen?

Eine Studie, die belegen soll, dass das Coronavirus auch über die Luft übertragen werden kann, ist Daniel Koch nicht bekannt. Es gebe aktuell eine Vielzahl an Studien. Bei Covid-19 handle es sich um eine Tröpfcheninfektion, etwas anderes wisse er nicht, so Koch.

Wie steht es mit meiner Reise ins Ausland?

Erik Jakob sagt weiter: «Ich halte es nicht für ausgeschlossen, in der zweiten Jahreshälfte mit dem Auto über die Grenze zu fahren und Ferien im Ausland zu machen.» Persönlich empfiehlt er aber, «Auslandreisen auf nächstes Jahr zu verschieben».

Sind Sommerferien in der Schweiz möglich?

Erik Jakob vom Seco sagt, dass es Ziel sei, eine Perspektive für den Sommertourismus zu geben. «Sommerferien in der Schweiz sollen unter Einhaltung der Hygienemassnahmen möglich sein.» Der Tourismus sei dann aber noch nicht im Normalbetrieb.

Schweiz Tourismus plane ein Impulsprogramm, um den Tourismus in der Schweiz zu bewerben. Hierfür sollen zusätzliche Gelder gesprochen werden. Es gehe nicht nur darum, Leute zum Ferienmachen zu bewegen, sondern auch darum, die Besucherströme zu lenken.

Wie viele Masken sind momentan verfügbar?

Ab dem 27. April liefert der Bund während zwei Wochen täglich eine Million Hygienemasken an führende Detailhändler, um die Versorgung mit Masken zu unterstützen. Gesundheitswesen, Privathaushalte sind grundsätzlich aber selber für eine Beschaffung der Masken zuständig.

Das Militär wurde Mitte März beauftragt, knappe und wichtige Medizinische Güter für die Schweiz zu beschaffen. Bis Anfang April hat das Militär 100 Millionen Masken beschafft. 18 Millionen der Hygienemasken befinden sich jetzt in den Lagern. Noch konnten nicht alle Masken geliefert werden, sie werden nach und nach in der Schweiz ankommen.

20 Millionen Masken werden diese Woche angeliefert. Vier Flieger der Swiss werden benötigt, um diese in die Schweiz zu transportieren.

Gibt es Auflagen für den Detailhandel in Bezug auf die Masken?

Auf die Frage einer Journalistin antwortet Amherd: «Mit den Masken wird kein Geschäft gemacht. Sie werden zum Einkaufspreis weiterverkauft, um die Gesellschaft zu unterstützen.»

Können in Spitälern Operationen stattfinden?

«Die Kantone können nun selber regeln, ob sie in Spitälern Wahloperationen durchführen. Wir wollen nicht, dass Eingriffe auf die lange Bank geschoben werden. Aber die Spitäler müssen weiter genügend Platz für Coronapatienten haben.

Wie sieht die Situation in Bezug auf Restaurants, Grossveranstaltungen, Sport, Kultur und Grenzöffnungen aus?

Bundesrat Alain Berset versichert, dass sich der Bundesrat in Bezug auf die oben genannten Bereiche bis am 29. April Gedanken machen wird. Planen könne man aber nur bis am 8. Juni. Berset sagt: «Wir planen nicht weiter als bis zum 8. Juni. Wir müssen die Entwicklung ganz aufmerksam mitverfolgen, damit sie nicht in die falsche Richtung geht. Dann können wir über weitere Lockerungsmassnahmen ab dem 8. Juni diskutieren. Wir haben das bis jetzt gut bewältigt. Wir haben einen sehr geringen Prozentsatz Erkrankter. Nach wie vor müssen wir mit voller Konzentration die Massnahmen durchsetzen.»

Werden offene Restaurants im Sommer möglich sein?

Im Sommer draussen in einem Restaurant zu sitzen, sei «nicht unmöglich», sagt Berset in Bezug auf die offene Frage der Gastrobetriebe. Die Zukunft der Restaurants ist noch immer unklar und hängt von der Lage in den nächsten Wochen ab.

Ist die Armee immer noch im Einsatz?

Ja, es sind nach wie vor Armee-Angehörige im Einsatz - allerdings nur dort, wo sie gebraucht werden. Der Grossteil der Spitäler ist nicht mehr überlastet, das erlaubt es dem Militär, sich teilweise zurückzuziehen. Sie müssen aber bereitstehen und im Notfall binnen Stunden einsatzbereit sein.

Bekommen Armee-Angehörige, die Assistenzdienst leisten, weiterhin nur 80% ihres Lohnes?

Nein, wie Verteidigungsministerin Viola Amherd sagt, erhalten Armeeangehörige für den Assistenzdienst, dessen Dauer über den für das laufende Jahr vorgesehenen Ausbildungsdienst hinausgeht den vollen Erwerb. Die Diensttage werden in der Länge von maximal zwei Wiederholungskursen angerechnet.

Wie geht es im Profisport weiter?

Laut Amherd seien verschiedene Ämter momentan dran, Konzepte für die Wiederinbetriebnahme der Sportveranstaltungen zu erstellen. Insbesondere der professionelle Sport ist ein Wirtschaftsfaktor. Das Bedürfnis an einer Exit-Strategie ist sowohl bei der Bevölkerung wie bei den Profiligen sehr gross.» Sportarten, wo Körperkontakt vermieden und die Schutzmassnahmen eingehalten werden können, sollen bereits Anfang Mai wieder starten können, wenn dabei die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können. Es sei jedem klar, dass Sport psychisch und physisch gut tue.

Weshalb weiterhin Sortimentsbeschränkungen in den grossen Detailhandel-Läden?

Seit unserem Entscheid zur Sortimentsbeschränkung hat der Bundesrat festgestellt, dass es viele Fragen dazu gibt. «Unser Entscheid hat zu grosser Verunsicherung geführt. Es war nicht klar, wer was verkaufen darf, die Rede war von Wettbewerbsverzerrung. Das war überhaupt nicht unser Ziel. Uns schien der Schritt vor einer Woche angemessen, aber nun haben wir die Meinung geändert», so Berset.

Dürfen jetzt wieder Grillfeste stattfinden?

«Ein Grillplausch oder ein Quartiertreffen ist weder erlaubt noch erwünscht», sagt Gesundheitsminister Alain Berset. Ansammlungen von mehr als fünf Personen dürfen nach wie vor nicht stattfinden. Ausserdem gelte weiterhin die Regel: «Bleiben Sie zu Hause» (siehe nächste Frage).

Muss ich weiterhin zu Hause bleiben?

Ja, die Empfehlung des Bundesrates bleibt bestehen. Damit die Lockerungen ohne weiteren Anstieg der Fallzahlen funktionieren, sei es wichtig, die sozialen Kontakte so gering wie möglich zu halten. Das gilt insbesondere für besonders gefährdete Personen. «Das Virus ist nach wie vor da. Distanz- und Hygienemassnahmen einzuhalten, bleibt absolut zentral», sagt Alain Berset. Wie lange das so bleiben wird, hängt von der weiteren Entwicklung ab. Vor Juni ist aber nicht mit einer Lockerung zu rechnen.

Gilt, wenn die Schulen und Läden wieder öffnen, eine generelle Maskenpflicht?

Nein. Eine Maske tragen sollen laut dem Bundesrat nur medizinisches Personal und erkrankte Personen. Es sei weiterhin schwierig, an Schutzmasken zu kommen, weshalb man sie auch nicht gratis an die Bevölkerung verteilen werde, so Berset.

Finden diesen Sommer Lehrabschlussprüfungen statt?

Dieses Jahr werden ausschliesslich praktische Lehrabschlussprüfungen durchgeführt. Die theoretischen Prüfungen sind gestrichen. Im schulischen Bereich wird auf die Erfahrungsnoten der Lernenden zurückgegriffen.

Die praktischen Prüfungen sollen unter der strikten Einhaltung der Hygienemassnahmen stattfinden. Den Berufen stehen dabei drei Varianten zur Verfügung:

Die praktische Prüfung kann im Lehrbetrieb durchgeführt werden.

Die praktische Prüfung kann in einem Prüfungszentrum durchgeführt werden.

Oder die praktische Prüfung wird durch eine Beurteilung des Lehrbetriebs ersetzt.

«Wir wollen den 75'000 Jugendlichen, die diesen Sommer ihre Lehre abschliessen, eine Perspektive bieten», sagt Bildungsminister Guy Parmelin.

Kann ich diesen Sommer in die Badi gehen?

Chlor tötet laut Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit fast alles ab, weshalb gegen das Baden an sich nichts einzuwenden sei. Menschenansammlungen sind allerdings weiterhin verboten. «Wir können noch nicht sagen, wann die Badis öffnen werden», sagt Bundespräsidentin Sommaruga.

Kann ich jetzt wieder normal zur Arbeit gehen?

«Bis auf weiteres ist Homeoffice angesagt», sagt Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga dazu. Von zu Hause aus zu arbeiten, sei eine geeignete Massnahme, um die Distanzregeln einzuhalten. Zudem soll der öffentliche Verkehr entlastet werden.

Ab wann sind Fitnesszentren wieder geöffnet?

Dies ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekannt. In den ersten beiden Etappen ist es nicht vorgesehen. Entsprechend ist eine Öffnung vor dem 8. Juni unrealistisch. Demnächst soll im Bundesrat besprochen werden, ab wann in welchem Sport wieder trainiert werden kann. Dies kündigt Gesundheitschef Berset an.

Werden jetzt auch die Grenzen wieder geöffnet?

Die Grenzen bleiben geschlossen, zumindest vorerst. In Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten prüft der Bund allerdings, ab wann es wieder möglich sein wird, die Grenze zu passieren. Ein Datum steht diesbezüglich noch nicht fest.

Sind die Termine zur Lockerung der Massnahmen fix?

Diese sind nicht in Stein gemeisselt, wie der Bundesrat immer wieder betont. Wenn es die epidemiologische Situation erfordere, werde man die Massnahmen wieder rückgängig machen. Ein solches Vorgehen sei aber psychisch schwer verkraftbar.


Wie viele Leute dürfen an einer Beerdigung teilnehmen?

Bezüglich Beerdigungen hat der Bundesrat per 27. April Lockerungen beschlossen. Bisher galt, dass Beerdigungen nur im «sehr engen Familienkreis» stattfinden durften. Neu lautet die Definition «im Familienkreis». Eine Anzahl von Personen hat der Bundesrat nicht genannt.

Quelle: Radio 24
veröffentlicht: 22. April 2020 14:38
aktualisiert: 11. Mai 2020 17:23