Zürich, draussen
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Lockerungen

Die wichtigsten Antworten zu den neusten Lockerungen

Der Bundesrat hat über die nächsten Lockerungen informiert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Ab wann gelten diese neue Bestimmungen?

Die heute bekannt gegebenen Lockerungen treten nicht wie bisher erwartet am 8. Juni sondern bereits am 6. Juni in Kraft.

Bis wann gilt die ausserordentlichen Lage?

Der Bundesrat hat entschieden, am 19. Juni die ausserordentliche Lage zu beenden und wieder in die «normale Lage» überzugehen. Mit diesem Schritt gibt der Bundesrat gewisse Kompetenzen wieder an die einzelnen Kantone ab. Weiterhin gelten jedoch die Hygiene- und Abstandmassnahmen.

Wieso treten die Lockerungen nicht schon dieses Wochenende in Kraft?

Berset sagt: «Es braucht Zeit, um die Schutzkonzepte umzusetzen.» Die Unternehmen brauchen also Zeit, um sich auf die neue Situation vorzubereiten.

Welche weiteren Institutionen dürfen ab dem 6. Juni wieder öffnen?

Bergbahnen, Zoos, Kinos, Campingplätze, Casinos, Seilparks, botanische Gärten und Bordelle dürfen am 6. Juni wieder eröffnen.

Wie wird sichergestellt, dass die Theater etc. die Personenerfassungen umsetzen?

Berset: «Die Rückverfolgungen müssen im Schutzkonzept beinhaltet sein, nur so dürfen sie wieder öffnen.» In den Restaurants sei es ab heute Plicht, bei Tischen ab vier Personen mindestens eine Person zu erfassen.

Sommaruga: «Alle, auch die Veranstalter haben ein Interesse, die Ansteckungen tief zu halten. Der Bundesrat muss nicht mehr jede einzelne Massnahme vorgeben.»

Bisher durften sich Gruppen von maximal 5 Personen miteinander aufhalten. Auf wie viele Leute wurde diese Grenze erweitert?

Ab dem 30. Mai wird das Versammlungsverbot in der Schweiz von 5 auf 30 Personen gelockert. Ab dem 6. Juni sind an private und öffentliche Veranstaltungen 300 Menschen erlaubt. Grossveranstaltungen ab 1000 Personen bleiben bis Mitte August verboten.

Müssen bei privaten Veranstaltungen die Abstandsregeln eingehalten werden?

Alain Berset: Bei einer Hochzeit von 200 Personen können die Abstandsregeln nicht immer eingehalten werden, das sei klar. Man solle aber schauen, dass die Hygieneregeln eingehalten werden. «Besonders wichtig ist die Personenerfassung», betont Berset.

Darf man ab dem 6. Juni wieder mit dem ganzen Team Sport treiben?

Der Trainingsbetrieb ist ab dem 6. Juni ohne Einschränkungen der Personenanzahl wieder erlaubt. Wichtig ist jedoch, dass man genau weiss wer in welchem Training anwesend war, sodass man alles genau rückverfolgen kann.

Wie viele Personen dürfen in einem Restaurant am selben Tische sitzen?

Am 6. Juni wird die Beschränkung von 4 Personen an einem Tisch aufgehoben. Allerdings wird es Pflicht sein, dass mindestens eine Person pro Gruppe einen Namen hinterlegt, damit die Personen im Fall einer Infektion benachrichtigt werden können. Pro Abend dürfen sich jedoch nicht mehr wie 300 Menschen in einem Restaurant aufhalten.

Werden die Tischabstände in den Restaurants ebenfalls aufgehoben?

Nein, die Distanz zwischen den Tischen in den Restaurants muss weiterhin zwei Meter betragen.

Wieso müssen weiterhin alle Betriebe um Mitternacht schliessen?

Berset: «Das Ziel ist es Situationen zu vermindern, wo das Übertragungsrisiko hoch ist. Am späten Abend nimmt die Wahrscheinlichkeit ab, dass sich die Menschen an die Abstandsregeln halten.»

Dürfen Sportveranstaltungen wieder stattfinden?

Ja, Sportveranstaltungen dürfen wieder stattfinden. Allerdings ist es wichtig, dass wenn es bei der Sportveranstaltung zu Körperkontakt kommt, müssen Präsenzlisten geführt werden. Ab dem 6. Juni sogar wieder mit Publikum bis zu 300 Personen. Dort gilt jedoch die Sitzpflicht, sodass eine Rückverfolgung möglich ist.

Wären Veranstaltungen über 300 Personen möglich, wenn alle die Tracing-App heruterladen würden?

Berset: «Durch die App soll keine Benachteiligung entstehen. Deshalb darf man für den Besuch eines Konzerts nicht voraussetzen, dass alle Besucher die App herunterladen.» Die App sei freiwillig, betont Berset.

Wann darf der Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen stattfinden?

Schülerinnen und Schüler einer Mittel-, Berufs- oder Hochschulen dürfen ab dem 6. Juni wieder in die Schule gehen. Wie dieser Unterricht genau aussehen wird, entscheiden die Kantone.

Muss ich weiterhin im Homeoffice bleiben?

Der Bundesrat empfiehlt weiterhin, woimmer möglich im Homeoffice zu arbeiten. Jedoch ist es keine Pflicht. Jede Firma und jedes Unternehmen kann dies also selbst entscheiden.

Wann wird das Reisen ins Ausland wieder möglich sein?

Der Bundesrat hat mit mehreren Nachbarländern eine gegenseitige, vollständige Grenzöffnung vereinbart. So sollen am 15. Juni die Grenzen zu Frankreich, Deutschland und Österreich wieder öffnen. Der Bundesrat ist ebenfalls mit Italien in Kontakt. Italien hat vergangene Woche angekündigt, dass sie ihre Grenzen per 3. Juni öffnen werden. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat in der heutigen Pressekonferenz bestätigt, dass die Schweiz die Grenzen per 3. Juni noch nicht öffnen wird.

Wird im Flugzeug nur jeder zweite Platz besetzt sein?

Nein. Die Fluggesellschaften werden versuchen jeden Platz zu besetzten, da sich das Fliegen mit einem halb leeren Flugzeug nicht lohnen würde. Allerdings empfehlen die meisten Airlines während, des ganzen Fluges Masken zu tragen. Zudem hat SWISS bekannt gegeben, dass sie die Flugzeugreinigung verstärken werden.

Wird am Flughafen Fieber gemessen?

Nein, der Flughafen Zürich hat sich gegen eine Temperaturmessung bei allen Passagieren entschieden. Allerdings können die einzelnen Fluggesellschaften selber entscheiden, ob sie vor dem Einstieg das Fieber messen wollen oder nicht. So muss man, wenn man beispielsweise mit Air Canada fliegt, die Temperatur messen lassen.

Was gilt für Clubs und Konzerte?

Michael Beer, Vizedirektor BLV: «Die Distanz ist wichtig, aber der Abstand kann beim Tanzen nicht eingehalten werden. Deshalb braucht es die Kontaktliste, damit man alle Anwesenden rückverfolgen kann.»

Dürfen meine Kinder in das Sommerlager?

Ja, Ferienlager für Kinder und Jugendliche sind wieder erlaubt. Auch dort müssen jedoch die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. «Es benötigt Schutzkonzepte. Sie haben sämtliche Namen und Adressen der Teilnehmenden. Wenn etwas passiert, kann man das Tracing machen und das erlaubt und, die Lage weiter einzudämmen», so der Bundesrat.

Dürfen die Grosseltern ihr Enkelkinder wieder hüten?

Ja. Ältere Menschen dürfen nun wieder nach draussen gehen und dürfen auch wieder auf ihre Enkelkinder aufpassen. «Die Solidarität soll ihnen helfen, wieder am öffentlichen Leben teilzuhaben», so Berset.

Dürfen die Menschen über 65 an eine Hochzeit oder ins Schwimmbad?

Alain Berset: Momentan sei die epidemiologische Situation nicht problematisch. Die vulnerablen Personen dürfen wieder am öffentlichen Leben teilnehmen.

Ist das Singen in einem Chor ab dem 6. Juni möglich?

Sommaruga: «Es ist nicht die Frage, darf man in einem Chor singen, sondern wie macht man das. Es geht darum zu verstehen, wie das Virus übertragen wird.» Der Bundesrat möchte nicht mehr alles bis ins Detail vorgeben, so Sommaruga. Wichtig seien die Distanzregeln und die Nachverfolgung, also die Erfassung der Personen, die sich in einer grösseren Gruppe treffen. Bei einem Chor sei es etwa möglich, sich im Freien zu treffen, so Sommaruga.

Wie sollen Demonstrationen aussehen?

Alain Berset: «Die Demos sind bewilligungspflichtig. Auch da gibt es Diskussionen über ein Schuztkonzept. Es ist nicht einfach umzusetzen, es gibt auch Demonstrationen, die keine Bewilligung erhalten werden. Es muss aber möglich sein, dass Demonstrationen stattfinden können.»

Wann werden nächste Lockerungen bekannt gegeben?

Der Bundesrat wird am 24. Juni über weitere grosse Lcokerungen informieren.

Quelle: Radio 24
veröffentlicht: 22. April 2020 14:38
aktualisiert: 29. Mai 2020 09:06