Schweizerinnen und Schweizer sollen online bald mehr für ihr Geld bekommen. (Symbolbild)
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Online-Shopping

Darum bekommst du 2022 mehr für dein Geld beim Online-Shopping

Der Durchschnittslohn in der Schweiz ist höher als jener in Deutschland. Mit dieser Begründung entsteht bei vielen deutschen Onlineshops ein sogenannter Schweiz-Zuschlag. Jetzt soll dies verboten werden. Wird dadurch alles günstiger? Die wichtigsten Antworten findest du hier.

Wohlstand und ein hoher Lebensstandard sind zwei Merkmale, mit denen die Schweiz oft in Verbindung gesetzt wird. Doch viele Unternehmen nutzen dies zu ihren Gunsten aus. Um den «Schweiz-Zuschlag» einzukassieren, grenzen die Firmen den Schweizer Markt vom Ausland ab und verlangen in der Schweiz höhere Preise. Das geschieht mit einer Methode, die sich Geoblocking nennt und ab dem Jahr 2022 verboten wird.

1. Was ist Geoblocking?

Geoblocking verhindert beispielsweise, dass Schweizerinnen und Schweizer in ausländischen Onlineshops zu günstigeren Preisen einkaufen können. Einkaufende aus der Schweiz werden automatisch auf den Schweizer Onlineshop mit höheren Schweizer Preisen umgeleitet.

2. Wie lauten die neuen Regeln?

Durch eine Veränderung des Kartellrechts wird es nicht mehr erlaubt sein, Konsumenten aus der Schweiz ohne ihr Einverständnis umzuleiten. Eine weitere Änderung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bestimmt, dass Unternehmen ihre Marktmacht nicht ausnützen dürfen, um in der Schweiz überhöhte Preise zu verlangen. Es wird als diskriminierend angesehen, wenn Onlineshops von Schweizer Kundinnen höhere Preise verlangen.

Neben dem Gesetzesartikel gibt es eine lange Liste von Ausnahmen, wo das Diskriminierungsverbot nicht gilt. Dazu gehören der öffentliche Verkehr, Banken oder auch die Streamingplattform Netflix.

3. Was, wenn die Regeln nicht eingehalten werden?

Wenn es zu einem Verstoss gegen das neue Gesetz kommt, müssen die Einkaufenden selber klagen. Die Wettbewerbskommission ist nicht verantwortlich. Gut zu wissen: Der Konsumentenschutz bietet Hilfe an. Geschäftsleiterin Sara Stalder sagt gegenüber dem Tagblatt: «Kunden können sich ab dem 1. Januar 2022 melden. Sie können Beispiele schicken, ein Screenshot genügt. Der Konsumentenschutz übernimmt das Weitere.»

4. Was passiert konkret am 1. Januar 2022?

Ab dem neuen Jahr müssen ausländische Onlineshops ihre Produkte in der Schweiz zu den selben Preisen anbieten wie im Ausland. Zuschläge sind nur dann erlaubt, wenn sie begründbar sind, etwa bei Transportkosten.

5. Welche Produkte werden billiger?

Wie der Konsumentenschutz auf seiner Webseite schreibt, erwarten sie vor allem Preissenkungen bei Alltagsprodukten, wo tiefe Transportkosten entstehen. Konkret: Kleider, Hygieneartikel oder auch Haushaltsgeräte. Noch grösser dürfte der Preisfall bei Dienstleistungen sein, die im Ausland angeboten werden: Konzerte, Reisen oder Hotels.

veröffentlicht: 21. Dezember 2021 07:45
aktualisiert: 21. Dezember 2021 10:38