Abig-Show
Von der Wohnungsübergabe zur Wohnungsübernahme
Es scheint alles tiptopp, die vermeintliche Traumwohnung wurde übernommen und dann findet man da und dort einen Kratzer, einen kaputten Duschschlauch und und und.
Mängel, die wir nach einer Wohnungsübergabe finden, können wir noch melden. Jedoch nicht alle! Welche Mängel auch nach einer Übernahme wie lange berücksichtigt werden können und wie man diese am besten der Veraltung mitteilt, weiss die Immobilienexpertin Nina Spielhofer von Comparis.ch. Antworten auf Fragen rund um die Wohnungsübernahme hat die Expertin euch hier gegeben:
21. Februar 2019 - 17:16
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