Zürcher Staatsanwaltschaft gegen Therapie für «Parkhausmörderin»
Die vorsorgliche Berufung ist die Voraussetzung dafür, ein Urteil definitiv ans Obergericht weiterziehen zu können. Den endgültigen Entscheid über den Weiterzug will die Staatsanwaltschaft dann fällen, sobald das schriftliche Urteil des Gerichts vorliegt.
Das Bezirksgericht Zürich entschied am vergangenen Freitag, die Verwahrung der «Parkhausmörderin» in eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 umzuwandeln. In Freiheit kommt die Frau deswegen nicht.
Sie bleibt im Frauengefängnis Hindelbank, erhält neu aber eine Therapie. Diese kann so lange verlängert werden, wie eine Rückfallgefahr besteht.
Einst die «gefährlichste Frau der Schweiz»
Die so genannte «Parkhausmörderin» sitzt seit 25 Jahren hinter Gitter und galt einst als «gefährlichste Frau der Schweiz». 2015 wurde das Sicherheitsregime leicht gelockert, sie hat heute Kontakt zu anderen Insassinnen. Davor lebte sie in der höchsten Sicherheitsstufe, was eine komplette Isolation bedeutet.
Die heute 51-Jährige hatte im Sommer 1991 im Zürcher Parkhaus Urania eine 29-jährige Frau erstochen - daher der Übername «Parkhausmörderin». Im Januar 1997 brachte sie im Chinagarten am Zürichsee eine 61-Jährige um, ebenfalls mit einem Messer. Ein drittes Opfer überlebte. Als Grund gab sie Hass auf Frauen an.
2001 wurde sie zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde aufgeschoben und eine Verwahrung nach damaligem Recht angeordnet.
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(sda)