Zürcher Kantonspersonal soll auf Dienstreisen nicht fliegen
Bereits heute gilt der Grundsatz, dass für Dienstreisen öffentliche Verkehrsmittel zu benützen sind, wie der Zürcher Regierungsrat in seinem am Donnerstag veröffentlichten Bericht schreibt. Ausserdem braucht es für jede dienstliche Auslandsreise die Bewilligung durch die Direktion.
Mit einer neuen Weisung der Finanzdirektion «Flugreisen des kantonalen Personals» werden die bestehenden Regelungen für die Direktionen und die Staatskanzlei nun konkretisiert. Neu wird ausdrücklich vorgeschrieben, dass die Wahl des Transportmittels im Rahmen der Bewilligung geprüft werden muss.
Kompensation der CO2-Emissionen
Wenn doch dienstliche Flüge notwendig sind, müssen die CO2-Emissionen mittels eines Klimatickets einer anerkannten Klimaorganisation kompensiert werden. Die Hochschulen haben bereits eigene Vorgaben zur Vermeidung von Flugreisen, daher bestehe hier kein Handlungsbedarf, schreibt der Regierungsrat.
Kein pauschales Flugverbot für Mittelschulen
Mehrere Mittelschulen verzichten bereits heute grundsätzlich auf Flugreisen. In Ausnahmefällen wie Schüleraustauschprogrammen, internationalen Exkursionen oder Wettbewerben müssten Flugreisen möglich sein. Ein pauschales Verbot findet der Regierungsrat nicht angebracht.
Auch einen jährlichen Bericht über die Mobilität des kantonalen Personals, die Amtsträger in Behörden sowie Schulen, wie ihn das entsprechende Postulat gefordert hatte, findet der Regierungsrat nicht zielführend. Ausserdem wäre damit ein unverhältnismässiger Aufwand verbunden.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das Postulat von David John Galeuchet (Grüne, ZH) betreffend «Vorbildfunktion des kantonalen Personals in Bezug auf Flugreisen» als erledigt abzuschreiben.
(sda / ema)
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