Ausnahmeregelung

Zürcher Gastrobetriebe dürfen wieder Bierwerbeschilder aufhängen

Auf öffentlichem Grund in der Stadt Zürich gilt ein Werbeverbot für alkoholische Produkte. Der Stadtrat passt diese Vorschriften nun allerdings mit einer Ausnahmeregelung an. Diese ermöglicht es Lokalen, wieder Schilder für Bierwerbungen zu installieren.

Die typischen Werbeschilder für eine Biermarke dürfen ab dem 1. Juli 2023 wieder montiert werden. Durch einen Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2022 entfiel diese bisherige Ausnahmeregelung für Bierwerbung. Für bestehende Reklamen galt eine Bestandesgarantie. Das Verbot begründete der Stadtrat damals mit der Verantwortung der Stadt Zürich bezüglich Suchtmittelprävention und Jugendschutz.

Die neue Anpassung geht zurück auf zwei Postulate aus dem Gemeinderat. Bürgerliche ärgerten sich über das Bierwerbeverbot. Sie sahen darin einen Einschnitt in die Wirtschafts- und Werbefreiheit und zweifelten den Präventionseffekt an. Dem Wunsch, Bierwerbung für Gastrobetriebe wieder zu erlauben, kam der Stadtrat nun nach.

Andere Plakatinhalte, die auf Alkohol oder Tabakprodukte hinweisen, sind gemäss dem Gesundheitsgesetz auf öffentlichem Grund weiterhin verboten.

(lba)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 31. Mai 2023 14:21
aktualisiert: 31. Mai 2023 14:21