«Zopf-Beck»

Zürcher Bäcker geht wegen Baustellen-Blockade bis vor Bundesgericht

Über ein halbes Jahr fanden Sanierungsarbeiten vor der Bäckerei von Reto Hausammann statt. Der Bäcker verlangte von der Stadt eine Rückzahlung von 170'000 Franken, blieb aber bisher erfolglos. Jetzt ist der Fall beim Bundesgericht.

Reto Hausammann, auch «Zopf-Beck vo Züri» genannt, führt eine von mehreren Bäckereien an der Universitätsstrasse im Kreis 6. Die Stadt sanierte 2018 die Strasse während sieben Monaten. Die Totalsanierung hat Hausammann die Kunden vertrieben und den Umsatz vermiest, wie er in Zahlen genau dokumentierte. Jetzt zieht der Bäcker deswegen bis vors Bundesgericht.

Bäcker berechnet 170'000 Franken Einbusse wegen Strassensanierungen

170'000 Franken soll die Einbusse wegen der Baustelle gemäss eigenen Berechnungen betragen. Diese Summe forderte der Bäcker im Januar 2019 in einem Schadenersatzbegehren von der Stadt zurück. Das Tiefbauamt antwortete ihm, dass die Voraussetzungen für eine Entschädigungspflicht nicht erfüllt seien. So berichtet der «Tages-Anzeiger».

Wegen fehlender Einigung kam es zu einem Schätzungsverfahren. Das Resultat: Im April 2023 kam der Entscheid, die Baustelle habe keine so grossen Auswirkungen auf den Gewerbebetrieb, dass die Stadt dem Zopf-Beck den erlittenen Schaden vergüten müsste.

Bundesgericht muss sich nun mit dem Fall beschäftigen

Hausammann jedoch beharrt auf seiner Einbusse. Der Fall beschäftigt die Gerichte. Das kantonale Verwaltungsgericht wies im Herbst 2023 seinen Rekurs ab. Jetzt geht der Bäcker zur nächsten Instanz: Er zieht den Fall weiter ans Bundesgericht. «Wir argumentieren vor Bundesgericht, dass es nicht gehe, Effizienzgewinne auf Kosten der Nachbarn zu erwirtschaften und diese nicht zu entschädigen», sagt er gemäss Zeitungsbericht.

(hap)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 7. Februar 2024 10:41
aktualisiert: 7. Februar 2024 10:41