Motion für Verbot von gekauften Unterschriften eingereicht
Während die Bundesanwaltschaft auf eidgenössischer Ebene wegen Verdachts auf Wahlfälschung ermittelt, wird sich auch der Zürcher Kantonsrat demnächst mit dem Unterschriftenbetrug befassen müssen. Eine am Montag eingereichte Motion fordert ein kantonales Verbot von kommerziellen Unterschriftensammlungen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Eingereicht wurde die Motion von den Kantonsräten Florian Heer (Grüne), Andrea Grossen-Aerni (EVP), Judith Stofer (AL) und Nicola Yuste (SP). Sie sprechen von einer «höchst bedenklichen Entwicklung» und sehen die Demokratie in Gefahr.
Bis zu 7,50 Franken pro Unterschrift
Gemäss den Motionärinnen und Motionären haben sich die Preise für das kommerzielle Sammeln in den letzten Jahren versiebenfacht. Entschädigungen von bis zu 7,50 Franken pro Unterschrift seien ein gefährlicher Anreiz für kriminelle Machenschaften. Das Initiativ- und Referendumsrecht verkomme dadurch von einem Volksrecht zu einem Geldrecht. Die Befürchtung: Wer genügend Geld hat, kann Volksabstimmungen erkaufen.
Wurde unrechtmässig über Vorlagen abgestimmt?
Die potentiellen Auswirkungen des Betrugs sind weitreichend. Im schlimmsten Fall hat die Schweiz in den letzten Jahren über Initiativen und Referenden abgestimmt, welche nur dank gefälschten Unterschriften zu Stande gekommen sind. Warum die Betrugsmasche nicht früher erkannt wurde und wie mit den Enthüllungen politisch umgegangen werden soll, diskutierten Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli, SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann und Marc Wilmes, Expert für Beglaubigungen, im «TalkTäglich».
Quelle: TeleZüri
Bundeskanzlei ergreift Massnahmen
Gemäss Medienmitteilung vom Dienstag unterzieht die Bundeskanzlei als Sofortmassnahme die Unterschriftenlisten aus allen Kantonen ab sofort einer vertieften Überprüfung. In einem nächsten Schritt wollen die relevanten Akteure an einem runden Tisch weitere Massnahmen prüfen.
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Zürich ist besonders gefährdet
Im Gegensatz zum Bund, wo Initiativen auf die Verfassungsebene beschränkt sind, können im Kanton Zürich mit der kantonalen Initiative direkt auch Gesetzesänderungen erwirkt werden. Das Initiativ- und Referendumsrecht sei damit in Zürich besonders in Gefahr, schreiben die Motionärinnen und Motionäre.
Es wäre nicht das erste kantonale Verbot in dieser Form
Im Kanton Neuenburg ist das kommerzielle Sammeln von Unterschriften für kantonale und kommunale Angelegenheiten seit 2021 verboten. Ursprünglich sollte das Verbot im Gesetz über die politischen Rechte auch eidgenössische Initiativen und Referenden umfassen. Der Bundesrat verweigerte jedoch im August 2023 seine Genehmigung zu diesem Passus. Die Bundesgesetzgebung verbiete das bezahlte Sammeln für eidgenössische Abstimmungen bewusst nicht.
Das könnte sich aber ändern
Nach dem Bekanntwerden der Fälschungen fordern die Grünen ein nationales Verbot. Bürgerliche Parteien sehen dieses Vorgehen als nicht zielführend.
Quelle: Polit-Betrug im grossen Stil / ZüriNews / Beitrag vom 3. September 2024