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Parkplatz-Reform in Zürich: Kanton präsentiert historischen Kompromiss

Der Kanton Zürich erhält eine neue Regelung für Parkplätze auf privatem Grund. Die Gemeinden sollen künftig selber entscheiden können, bei welchen Siedlungen es wie viele Abstellplätze braucht. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA
Parkplätze

Zürcher Kantonsrat präsentiert «historischen Parkplatz-Kompromiss»

Pro Wohneinheit ein Parkplatz - diese historische Vorgabe soll im Kanton Zürich bald der Vergangenheit angehören. Die Kommission für Planung und Bau des Kantonsrats hat am Montag einen «historischen Parkplatz-Kompromiss» präsentiert. Er stellt nicht mehr das Auto ins Zentrum.

Die bisherige Regelung «Pro Wohneinheit ein Parkplatz» stellte schon manche Bauherrschaft vor Probleme: So mussten etwa bei einer Senioren-Siedlung Parkplätze gebaut werden, obwohl deren Bewohnerinnen und Bewohner gar kein Auto mehr fahren.

Auch bei Verdichtungsprojekten wurde die Regel schon zum Problem. So untersagten Behörden auch schon das Aufstocken um eine Etage, weil keine zusätzlichen Parkplätze gebaut werden konnten.

Der «historische Parkplatz-Kompromiss», den die kantonsrätliche Kommission präsentierte, soll nun mehr Flexibilität bringen. Kernpunkt ist, dass die Gemeinden selber bestimmen, wie viele Plätze bei Überbauungen auf privatem Grund erstellt werden müssen.

Je nachdem, ob es sich um Alterswohnungen, Familienwohnungen oder andere Nutzungen handelt, kann die Anzahl Parkplätze höher oder tiefer ausfallen. Dies ermöglicht auch autoarmes oder autofreies Wohnen im ganzen Kanton. Bisher gab es solche Bestrebungen vor allem in der Stadt Zürich.

Der Kanton macht einzig zur Regel, dass es keine Verlagerung in den öffentlichen Raum geben darf. Wer in einer autofreien Siedlung leben will, soll also auch kein Auto besitzen und dieses auf öffentlichen Plätzen abstellen.

Veloabstellplatz im Keller zählt nicht

Neu soll das Thema Abstellplätze zudem nicht mehr auf Autos fokussiert sein, sondern auch Velos, E-Bikes, Veloanhänger, Lastenvelos und Trottinette mit einbeziehen. Das Wort «Motorfahrzeuge» soll dazu aus dem Gesetz gestrichen werden.

Ein Veloabstellplatz im Keller, für den das Velo mühsam die Treppe hinuntergeschleppt werden muss, gilt neu zudem nicht mehr als Abstellplatz und erhält keine Bewilligung. Die Bauherren müssen neu explizit «gut zugängliche» Plätze für Zweiräder schaffen.

28 Millionen Franken blieben unangetastet

Konnten Bauherrschaften bisher aus Platz- oder anderen Gründen nicht pro Wohneinheit einen Parkplatz bauen, zahlten sie in vielen Gemeinden Geld in einen Fonds ein. Rund 70 Gemeinden haben einen solchen Parkplatzfonds. Insgesamt liegen 28 Millionen Franken darin.

Dieser Fonds wird dereinst wohl überflüssig werden, weil die Gemeinden die Zahl der Parkplätze selber bestimmen können. Bis dahin ist er jedoch noch prall gefüllt. Ursprünglich geplant war, dass mit dem Geld «in nützlicher Entfernung» ein Parkplatz gebaut werden oder der öffentliche Verkehr gefördert werden soll. In der Realität blieb das Geld meist unangetastet im Topf liegen.

Mit den geplanten Gesetzesänderungen soll der Fonds nun flexibler genutzt werden können. Das Geld soll generell für «Mobilitätsprojekte» verwendet werden können. Was das sein soll, ist in der Vorlage jedoch nicht genauer bestimmt. Die Grünen kritisieren dies. Sie stellen sich aber dennoch hinter das Gesamtwerk.

Sogar die SVP macht mit

Auch die SVP, die sich als einzige Partei noch vehement für die Interessen der Autofahrer einsetzt, steht hinter dem Kompromiss. Grund dafür ist, dass die Gemeinden immer noch selber entscheiden können, wo sie wie viele Parkplätze für richtig halten. Zudem: «In der Kommission wurden Dinge diskutiert, die noch schlimmer gewesen wären», sagte SVP-Kantonsrat und Kommissionsmitglied Peter Schick.

Weil sich alle Parteien hinter den Parkplatz-Kompromiss stellen, hat er bei der bevorstehenden Beratung im Parlament gute Chancen. Für Kommissionspräsidentin Barbara Franzen (FDP) ist es deshalb «das Zerschlagen eines gordischen Knotens».

Vier Jahre lang dauerte die Beratung des Geschäfts. Bei der Vernehmlassung gingen 700 Seiten Rückmeldungen ein. Wann der Kantonsrat über die Änderungen im Planungs- und Baugesetz debattiert, ist noch offen.

(sda/hap)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 1. Juli 2024 14:29
aktualisiert: 1. Juli 2024 16:48