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Es war wohl Brandstiftung – Staatsanwältin stellt Verfahren dennoch ein

Quelle: TeleZüri

Brand an HB Zürich

Es war wohl Brandstiftung – Staatsanwältin stellt Verfahren dennoch ein

Im August 2018 brannte ein Haus neben dem Zürcher Hauptbahnhof. Nach Abschluss der Ermittlungen steht fest: Es war entweder Brandstiftung oder Fahrlässigkeit. Die zwei Beschuldigten haben wohl dennoch nichts zu befürchten.

Der spektakuläre Grossbrand beim Zürcher Hauptbahnhof vom August 2018 könnte ohne strafrechtliche Folgen bleiben. Das Verfahren steht offenbar kurz vor der Einstellung.

Verfahren läuft derzeit noch

Die Staatsanwaltschaft hat den Parteien im Verfahren vor einigen Tagen die Einstellung der Strafuntersuchung angekündigt, wie Erich Wenzinger, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft, am Mittwochmorgen mitteilte. Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht des «Tages-Anzeigers».

Diese Ankündigung sei gestützt auf die Strafprozessordnung erfolgt. Es handle sich aber weiterhin um ein laufendes Verfahren. Gemäss «Tages-Anzeiger» läuft das Verfahren gegen zwei Männer wegen Verdachts auf Brandstiftung respektive fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst.

Sachschaden war immens

Weitere Verfahren führt die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang keine, wie Wenzinger schreibt. Sollte das laufende Verfahren eingestellt werden, bliebe der Grossbrand ohne strafrechtliche Konsequenzen. Laut «Tages-Anzeiger» kann die Einstellung noch angefochten werden.

Beim Brand am Bahnhofplatz im August 2018 war ein leer stehendes Geschäftsgebäude in Flammen aufgegangen. Es kam zu zwei lauten Explosionen, wohl als Gasflaschen barsten. Der Sachschaden war immens, er betrug rund 25 Millionen Franken. Im Haus fanden zu dem Zeitpunkt Sanierungsarbeiten statt.

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(sda/mhe)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 1. März 2023 09:26
aktualisiert: 1. März 2023 11:15