Rechtsprechung

Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen Vergewaltigung und Pornographie

Das Zürcher Obergericht muss die Strafe für einen heute 24-Jährigen neu bestimmen. Die Verurteilung wegen Vergewaltigung, sexuellen Handlungen mit Kindern und mehrfacher Pornographie hat es hingegen bestätigt, ebenso die Landesverweisung für neun Jahre.

Ein aus Syrien stammender Mann legte lediglich gegen die Vergewaltigung, die Höhe der Strafe und die Landesverweisung Beschwerde beim Bundesgericht ein. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil kommt das höchste Schweizer Gericht zum Schluss, dass die Strafe falsch bemessen wurde und zu hoch ausgefallen ist.

Behörde entscheidet über Landesverweis

Das Zürcher Obergericht verurteilte den jungen Mann im Juli 2021 zu einer Freiheitsstrafe von 51 Monaten und einer bedingten Geldstrafe. Bei einer Freiheitsstrafe wird es auch nach der erneuten Beurteilung durch die Vorinstanz bleiben, schreibt das Bundesgericht. Die Landesverweisung bleibt bestehen. Die zuständige Behörde werde zum Zeitpunkt der Entlassung entscheiden müssen, ob eine Ausweisung nach Syrien möglich sei.

Junge Frau in Keller gelockt

Der Verurteilte traf sich im Januar 2018 mit einer 13-Jährigen, die er über eine Online-Plattform kennen gelernt hatte. In einer Toilette des Hauptbahnhofs Zürich hatte der damals 18-Jährige Sex mit dem Mädchen.

Die Vergewaltigung beging der junge Mann im August des gleichen Jahres. Während der Street Parade bot er einer 22-Jährigen an, die Toilette an seinem Arbeitsort benützen zu können. Er lockte sie anschliessend in den Keller des Coiffeur-Ladens und vergewaltigte sie dort. Das Bezirksgericht Zürich hatte den Mann von diesem Vorwurf noch freigesprochen.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

(sda/roa)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 19. Mai 2023 20:44
aktualisiert: 19. Mai 2023 20:44