Autoprüfexperte mogelte seine Freunde durch die Kontrolle
In drei Fällen habe der langjährige Experte die Kontrollen der Autos missbräuchlich übernommen, heisst es im Urteil, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Aufgeflogen war das, als er den Prüfbericht für einen Lieferwagen ausgefüllt hatte, für den er nicht zuständig war.
Das Auto wurde nicht kontrolliert, der Experte gab an, es privat untersucht zu haben. Er sprach von einem einmaligen Fehler. Doch eine interne Prüfung ergab, dass er auch in zwei anderen Fällen die Firmenwagen seines Freundes geprüft hat. Gemäss Regeln des Strassenverkehrsamts hätte eine Ausstandspflicht bestanden.
Fristlose Entlassung ist gerechtfertigt
Der Experte brachte vor, die Fahrzeuge gemäss den geltenden Vorschriften geprüft zu haben. Wie er die Ausstandspflichten verletzt haben soll, sei ihm nicht klar. Er habe nicht gewusst, dass er das Prüfen von Autos eines Freundes nicht selber durchführen durfte. Dies täten schliesslich auch andere Experten.
Das Verwaltungsgericht hält aber fest, dass die eigenmächtige Umbuchung der Prüfungen und der Gefallen für einen Freund klare Pflichtverletzungen seien. Als Experte, der 20 Jahre tätig war, müsste dies dem Mann bewusst sein, heisst es im Urteil. Die fristlose Entlassung sei darum gerechtfertigt. Dass es beim Strassenverkehrsamt normal sei, die Autos von Freunden zu kontrollieren, habe der Experte nicht aufzeigen können.
Gericht lehnt hohe Schadenersatzforderung ab
Somit lehnt das Gericht auch die Schadensersatzforderungen des Experten über rund 218'000 Franken ab. Die Gerichtsgebühr von 10'070 Franken muss er zahlen. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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(sda/nib)