Quelle: ZüriToday / Olivia Eberhardt

Mordprozess Zürich

Anklage fordert im Obdachlosen-Prozess stationäre Massnahme

Der 21-jährige Mann, der im September 2021 bei einem Gemeinschaftszentrum (GZ) einen schlafenden Obdachlosen brutal tötete, hat am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich versichert, wie leid ihm alles tue. Die extreme Gewalt erklärte er mit Alkohol- und Drogenkonsum.

Im Prozess um den Mord an einem schlafenden Obdachlosen vor dem Zürcher Obergericht, haben Anklage und Verteidigung weitgehende Einigkeit gezeigt. Nur die Strafanträge lagen deutlich auseinander. Das Urteil wird am Nachmittag eröffnet.

«Kleine Verwahrung»

Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren wegen Mordes und weiterer Delikte. Die Freiheitsstrafe soll zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden. Diese hat kein festgesetztes Ende, die Entlassung hängt vom Behandlungserfolg ab. Im Volksmund wird sie deshalb «Kleine Verwahrung» genannt.

Auch der Verteidiger stufte die «äusserst brutale» Tat als Mord ein. Dafür und für die anderen angeklagten Delikte wie einfache Körperverletzung, Pornografie und dergleichen seien 12 Jahre Freiheitsentzug angemessen. Auch der Anwalt befürwortete eine stationäre Massnahme.

«Stampfte und trat ihn zu Tode»

Am frühen Morgen des 19. September 2021 befand sich der Schweizer auf dem Heimweg vom Ausgang. Als er auf einer Bank beim einem Gemeinschaftszentrum(GZ) in Zürich-Altstetten den schlafenden Obdachlosen in seinem Schlafsack auf einer Bank liegen sah, beschimpfte und attackierte er ihn unvermittelt. Er «stampfte und trat ihn zu Tode», sagte die Staatsanwältin.

Der Beschuldigte erklärte, er habe den Mann ausrauben wollen. Dieser habe aber kein Geld gehabt. Da sei er auf ihn los gegangen. Seine Gewaltorgie filmte er mit dem Handy, die Aufnahmen teilte er. Die extreme Gewalt erklärte er vor Gericht mit Alkohol- und Drogenkonsum.

Laut psychiatrischem Gutachten hat der Schweizer eine schwere Persönlichkeitsstörung mit dissozialen Zügen. Die Gutachterin attestierte ihm eine leicht verminderte Schuldfähigkeit. Die Rückfallgefahr sei gross. Sie lasse sich aber durch eine Therapie reduzieren.

Der Beschuldigt versicherte, wie leid ihm die «unentschuldbare Tat» tue. Er wünsche sich, dass er nach der Therapie dereinst als besserer Mensch herauskomme. Sein bisheriges Leben war von Gewalt, Alkohol und Drogen geprägt. Es sei gut, dass nun ein Schlussstrich gezogen werde.

(sda/hap)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 12. April 2023 11:19
aktualisiert: 12. April 2023 12:08