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Fragen und Antworten

Familienfeste und Grossevents: So sehen die Lockerungen im Detail aus

Gespannt wartete die Schweizer Bevölkerung am Mittwoch auf Alain Bersets Worte. Schon zuvor war die Rede von Lockerungen. Jetzt steht fest: Ein erster grosser Schritt Richtung Normalität ist gemacht. Das musst du wissen.

Das erste Mal seit Dezember dürfen Restaurants und Bars wieder Gäste in ihren Innenräumen begrüssen, Mannschaftssport im Freien ist auch auf Amateurniveau wieder möglich und die Personenbeschränkung für private und öffentliche Treffen sowie Veranstaltungen wurde gelockert. Wir haben die wichtigsten Öffnungsschritte für euch zusammengefasst, die ab 31. Mai gelten.

Welche Regeln gelten in den Innenräumen von Gastrobetrieben?

Es gilt eine Sitzpflicht und es dürfen maximal vier Personen zusammen an einem Tisch sitzen (Ausnahme: Eltern mit ihren Kindern) und die Kontaktdaten müssen angegeben werden. Zudem müssen Gäste eine Maske tragen, wenn sie sich im Restaurant bewegen. Zwischen den Gästegruppen muss anderthalb Meter Abstand eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Geimpfte und Genesene werden als normale Gäste gezählt, auch für sie gilt die Obergrenze von vier Personen.

Was gilt auf den Terrassen?

Auf den Restaurantterrassen wird die Maskenpflicht am Tisch aufgehoben und es sind sechs Personen pro Tisch erlaubt. Von den Gästen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Bei bedeckten Terrassen muss wie bisher mindestens die Hälfte der Seiten offen sein. Ansonsten kann die Terrasse unter den gleichen Vorgaben wie für den Innenbereich betrieben werden.

Kann ich auf einer Restaurantterrasse ein Familienfest planen?

Ja, das ist möglich. Für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen und auf einer Restaurantterrasse gilt eine Obergrenze von 50 Personen. In einem Restaurant oder dem gemieteten Saal eines Restaurants müssen die üblichen Gastronomieregeln eingehalten werden (Vierergruppen innen, Sechsergruppen aussen, Erhebung der Kontaktdaten). Der Organisator der Veranstaltung muss über ein Schutzkonzept verfügen.

Wann kann mein Arbeitgeber die Homeofficepflicht aufheben?

Der Betrieb muss über ein Testkonzept verfügen und die Belegschaft mindestens einmal pro Woche getestet werden. Weitere Informationen zum Homeoffice und zur Testung gibt es hier.

Kann ich meinen Lieblingsverein wieder vor Ort anfeuern?

Draussen sind Publikumsanlässe im Sport mit maximal 300 Zuschauerinnen und Zuschauern zugelassen. Dies gilt sowohl für professionelle als auch neu für Amateuranlässe. Die Gäste müssen sitzen und eine Maske tragen und Abstand halten. Die Zuschauerränge dürfen bis maximal zur Hälfte der Kapazität besetzt werden. Der Veranstalter kann Essen und Trinken auf den Sitzplätzen erlauben, sofern Kontaktdaten und die Sitznummer vorliegen.

Publikum ist drinnen bis maximal 100 Personen erlaubt. Dies gilt sowohl für professionelle als auch für Amateuranlässe. Für das Publikum gilt Sitz- und Maskenpflicht. Die Zuschauerränge dürfen nur bis zur Hälfte der Kapazität besetzt werden. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten (Jahrgang 2000 und älter) und im Amateurbereich sind nur draussen erlaubt.

Sind Public Viewings für die Fussball-EM erlaubt?

In Innenräumen sind bei solchen Veranstaltungen höchstens 100 Personen zulässig, im Freien 300 Personen. Bei der Durchführung als Veranstaltung vor Publikum gilt Sitzpflicht, es muss Maske getragen und Abstand eingehalten werden.

Es darf maximal die Hälfte der Kapazität besetzt werden. Essen und Trinken auf den Sitzplätzen ist erlaubt, wenn die Kontaktdaten aller Besuchenden einschliesslich Sitzplatznummer erhoben werden.

Gibt es Lockerungen bei den Kinos, Theatern und Museen?

Bei Kinos und Theatern wird die Anzahl der Besucherinnen und Besucher im Innern auf 100 erhöht, bei Openair-Kinos auf 300 und an Führungen in Museen dürfen neu bis zu 50 Personen teilnehmen.

Sind Grossveranstaltungen wieder möglich?

Ab Juni sind Pilotveranstaltungen mit einer kantonalen Bewilligung möglich. In Innenräumen können bis zu 600, im Freien bis 1000 Personen teilnehmen. Jeder Kanton kann fünf Pilotveranstaltungen durchführen. Es dürfen nur Personen zugelassen werden, die entweder genesen oder vollständig geimpft sind oder ein negatives Testergebnis nachweisen können.

Ab Juli können in Innenräumen 3000 und draussen mit Sitzpflicht bis zu 5000 Personen (ohne Sitzpflicht 3000) zugelassen werden.

Ab dem 20. August können Grossveranstaltungen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, mit maximal 10'000 Personen stattfinden. In Innenräumen gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht soll zudem auf eine Zuschauerbegrenzung verzichtet werden.

Wie viele Freunde kann ich zu mir nach Hause einladen?

Private Treffen und Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis dürfen zu Hause oder im eigenen Garten neu mit maximal 30 Personen innen und 50 Personen draussen durchgeführt werden. Kinder werden mitgezählt.

Entfällt die Quarantänepflicht für Geimpfte?

Neben den Genesenen werden neu auch die Geimpften sowohl von der Kontaktquarantäne als auch von der Reisequarantäne ausgenommen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die aus einem Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko einreisen, müssen keinen negativen PCR-Test vorweisen und auch die Quarantäne entfällt.

Bei der Einreise aus einem Land mit einer besorgniserregenden Variante muss die ganze Familie einen negativen PCR-Test nachweisen und die Einreisequarantäne befolgen.

Muss mein geimpftes Grosi im Altersheim weiterhin eine Maske tragen?

In Absprache mit dem Kanton kann die Heimleitung die Maskenpflicht für geimpfte und genesene Bewohnende für sechs Monate ab vollständig erfolgter Impfung oder Genesung aufheben.

Mein Unternehmen lässt seine Mitarbeitenden wöchentlich testen. Entfällt die Quarantäne?

Die Kontaktquarantäne am Arbeitsplatz entfällt für jene, die im Betrieb Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten. Ausserhalb des Betriebs müssen sich diese Personen aber in Kontaktquarantäne begeben.

Welche besonderen Bestimmungen gelten für Jugendliche mit Jahrgang 2001 und jünger?

Für Jugendliche und Kinder gibt es sowohl beim Sport als auch bei kulturellen Aktivitäten Erleichterungen. Sie dürfen drinnen und draussen ohne Personenbegrenzung Sport treiben oder Wettkämpfe durchführen. Auch Kontaktsportarten sind möglich; die Teilnahme an Lagern ist erlaubt. Tanzveranstaltungen bleiben auch für junge Erwachsene vorerst verboten

(red.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 26. Mai 2021 15:07
aktualisiert: 26. Mai 2021 15:52