Die Massnahmen waren nicht ausreichend. Jetzt kommen weitere Einschränkungen.
Foto: KEYSTONE/PETER KLAUNZER
Medienkonferenz des Bundes

Diese neuen Massnahmen gelten ab Dienstag, 22. Dezember

Die epidemiologische Lage sei besorgniserregend. Die Zahl der Ansteckungen sei ausserdem sehr hoch und steigt wieder an. Die Spitäler und das Gesundheitspersonal sind seit Wochen sehr stark belastet und die Festtage erhöhen das Risiko eines beschleunigten Anstiegs. Damit begründet der Bundesrat die Entscheide seiner Sitzung vom 18. Dezember.

Ziel sei, die Zahl der Kontakte stark zu reduzieren und die Fallzahlen deutlich und rasch zu senken um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und das Gesundheitspersonal zu entlasten. Ab Dienstag, 22. Dezember sind darum Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen. Der Bundesrat hat zudem den Einsatz von Schnelltests erweitert, um noch breiter testen zu können.

Restaurants werden geschlossen

Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Offen bleiben dürfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Restauration für Hotelgäste. TakeAway-Angebote und Lieferdienste bleiben weiterhin erlaubt.

Sportbetriebe werden geschlossen

Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen weiterhin getrieben werden. Profispiele können ohne Zuschauerinnen und Zuschauern weiterhin stattfinden. Sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin erlaubt

Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen

Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten.

Weniger Personen in Läden

Die Anzahl Personen, die sich gleichzeitig in Einkaufsläden aufhalten dürfen, wird weiter eingeschränkt. Die maximale Personenzahl ist dabei abhängig von der Ladenfläche. Die Einschränkungen der Öffnungszeiten und die Schutzkonzepte bleiben bestehen: Die Läden müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.

Erleichterungen in einzelnen Kantonen möglich

Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können Erleichterungen beschliessen, etwa das Öffnen von Restaurants und Sporteinrichtungen. Massgebend sind hier insbesondere die Reproduktionszahl, die unter 1, sowie eine 7-Tagesinzidenz, die unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen muss.

Empfehlung: Bleiben Sie zu Hause

Die Bevölkerung wird dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken sowie auf nicht-notwendige Reisen und auf Ausflüge verzichten.

Kantone bleiben für Skigebiete zuständig

Für die Skigebiete bleiben weiterhin die Kantone zuständig. Für den Betrieb gelten aber strenge Voraussetzungen: In den Spitälern und beim Contact Tracing sowie beim Testen müssen ausreichende Kapazitäten sichergestellt sein. Auch müssen strenge Schutzkonzepte vorliegen und deren Umsetzung sichergestellt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf ein Kanton keine Bewilligung erteilen.

Bundesrat erweitert Einsatz von Schnelltests

Damit sich die Bevölkerung noch einfacher testen lassen kann, erweitert der Bundesrat den Einsatz von Schnelltests. Bisher sind ausschliesslich Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachenabstrich anerkannt. Künftig dürfen in Apotheken, Spitälern, Arztpraxen und Testzentren alle Arten von Schnelltests durchgeführt werden, die den Kriterien des BAG entsprechen.

Schnelltests auch ohne Symptome

Schnelltests können zudem neu auch bei Personen ohne erkennbare Symptome und ausserhalb der geltenden Testkriterien des BAG durchgeführt werden. Zum Beispiel als zusätzlicher Schutz in Schutzkonzepten von Altersheimen, Hotels oder am Arbeitsplatz. Ein negatives Resultat eines Schnelltests ist nur am Testtag gültig. Den Schnelltest selbst bezahlen müssen Personen oder Institutionen, die einen Schnelltest ausserhalb der Testkriterien durchführen.

Kein Ersatz für Hygiene- und Verhaltensregeln

Schnelltests sind kein Ersatz für die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Handhygiene, Abstand halten, Maske tragen und Kontakte reduzieren bleiben zentrale Massnahmen zum Schutz vor einer Infektion und zur Bekämpfung der Epidemie.

Bilanz Anfang Januar

Der Bundesrat will in den nächsten Wochen rasch weitere Massnahmen ergreifen können, sollte sich die Lage weiter verschlechtern. Er verfolgt die Entwicklung laufend. Am 30. Dezember 2020 wird er eine Zwischenbeurteilung vornehmen und Anfang Januar Bilanz ziehen.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 18. Dezember 2020 15:15
aktualisiert: 22. Dezember 2020 09:33