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Abig-Show

Wohnungsübergabe – ein Protokoll ist enorm wichtig!

Penibel putzt man die Wohnung bevor man sie abgibt. Was, wenn man bei der Putzerei da und dort Schäden entdeckt?

Es lohnt sich mit dem Vermieter schriftlich festzuhalten, welche Schäden bereits vor dem Einzug vorhanden waren und welche beim Auszug dazukamen. Wenn beispielsweise Kratzer im Parkett entdeckt werden, muss man zuerst abklären, wie alt diese sind. Welche Schäden wir als Mieter übernehmen müssen und was der Zeitwert dabei für eine Rolle spielt, erklärt uns die Immobilienexpertin Nina Spielhofer von Comparis.ch.

15. Februar 2019 - 10:46

Für welche Schäden muss man selber aufkommen?

Quelle: Radio 24
veröffentlicht: 14. Februar 2019 15:00
aktualisiert: 15. Februar 2019 10:48