Aufgeflogen

Student fälscht für Wohnung und Job Betreibungsauszug

Um einen neuen Job und eine neue Wohnung zu erhalten, reichte ein 25-Jähriger einen manipulierten Auszug aus dem Betreibungsregisterauszugs ein. Seine Heuchelei flog aber auf und kommt den Studenten vor dem Bezirksgericht Bülach teuer zu stehen.

Für eine Stelle als Trainee bei einer Zürcher Unternehmensberatungsfirma sollte ein 25-jähriger Student im März 2022 einen Betreibungsregisterauszug einreichen. Da dort jedoch neun Einträge gelistet waren, befürchtete der Deutsche, die Stelle so wohl nicht zu bekommen.

«Keine Betreibungen» statt neun Einträge

Aus diesem Grund fälschte er das Schreiben und schrieb unter der Rubrik «Betreibung», dass «keine Betreibungen» registriert seien. Den Auszug datierte er auf den 18. März 2022. Die Firma wurde jedoch misstrauisch und erkundigte sich bei dem zuständigen Amt im Zürcher Unterland. Dieses bestätigte den Verdacht und wies auf die neun Einträge hin. Der Arbeitgeber entliess den Mann fristlos, wie «20 Minuten» schreibt.

Das gefälschte Dokument verhalf dem 25-Jährigen jedoch nicht nur zu einer Arbeitsstelle, sondern auch noch zu einer Wohnung. Um diese hatte er sich ebenfalls mit dem fingierten Auszug beworben und prompt eine Zusage erhalten. Nach der Zahlung der ersten Miete, leistete er aber keine Zahlungen mehr und erhielt im August 2022 die Kündigung. Zum Auszug bewegt werden konnte er aber erst im Januar 2023.

Schaden über 27'000 Franken angerichtet

Gegenüber dem Arbeitgeber verursachte der Student gemäss Anklageschrift einen Schaden von rund 12'000 Franken. Durch das Ausbleiben der Miete und inklusive der Ausweisungskosten entstand bei der ehemaligen Vermieterin ein Schaden von über 15'000 Franken.

Er wurde wegen mehrfachem Betrug und Urkundenfälschung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine bedingte Geldstrafe von 11'700 Franken und eine zu bezahlende Busse von 11'500. Vergangene Woche hätte am Freitag der Prozess vor dem Bezirksgericht Bülach stattfinden sollen.

Angeklagter nicht auffindbar

Weil der Aufenthaltsort des Angeklagten nicht bekannt war, konnte die Vorladung nicht zugestellt werden. Sollte der Angeklagte auch beim zweiten Gerichtstermin nicht erscheinen, fällt das Gericht ein Abwesenheitsurteil.

Wie «20 Minuten» via der Wirtschaftsplattform moneyhouse.ch herausgefunden hat, schied der Beschuldigte allein in diesem Jahr aus zwei Finanzfirmen aus. Er sitze aber weiterhin im Verwaltungsrat einer AG im Bereich Energie, Umwelt und Rohstoffe. Weiter ist er in einer weiteren Aktiengesellschaft für «massgeschneiderte Dienstleistungen in allen Personal- und Management-Fragen» tätig.

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(roa)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 15. März 2024 20:55
aktualisiert: 15. März 2024 20:55