Quelle: ZüriNews / Escort-Damen sind überdurchschnittlich von Gewalt betroffen / Beitrag vom November 2023

Prostituierte gewürgt

Bezirksgericht Zürich verurteilt Freier zu 11 Jahren Gefängnis

Das Bezirksgericht Zürich hat einen 24-Jährigen wegen Mordversuchs zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Der Brasilianer hatte 2018 eine Prostituierte in Zürich bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und beraubt.

Den Tatablauf, das zweimalige Würgen bis zur Bewusstlosigkeit, ist für das Gericht erstellt, wie der Richter am Mittwoch sagte. Jedes Kind wisse, dass dabei Menschen sterben könnten, hielt er fest. Der Angreifer habe den Tod der Frau zumindest in Kauf genommen. Weil er aus Habgier gehandelt habe, komme nur versuchter Mord infrage.

Das Gericht sprach auch eine Landesverweisung von 10 Jahren aus. Dem Opfer soll der Beschuldigte 30'000 Franken Genugtuung zahlen. Das sei verhältnismässig hoch, sagte der Richter.

Das Nachtatverhalten des Mannes mit der Ausreise nach Brasilien, fiel negativ ins Gewicht. Dies war möglich, weil das Opfer nicht wollte, dass ihre Familie von der Tätigkeit als Gelegenheitsprostituierte erfahren könnte. Sie erzählte der Polizei erst nach einer Woche davon, der 24-Jährige war da schon weg.

Nicht an Konsequenzen gedacht

Der Beschuldigte gab das zweimalige Würgen in der Verhandlung zu. Die Frau zu töten sei aber nie sein Ziel gewesen.

Wieso der kräftige Mann die Prostituierte nicht etwa nur bedroht hatte, um an Geld zu kommen, konnte er nicht beantworten. «Ich habe nicht über die Konsequenzen nachgedacht», sagte der 24-Jährige. Heute wisse er, dass er feige gehandelt habe.

Nach der Tat habe er sie ausgeraubt, um nach Spanien fliegen zu können. Dort weilte seine Ex-Freundin, die aber nichts mehr von

Plötzlich Raub statt Sex

Er wäre bereits geflüchtet, wenn die Frau nach dem ersten Würgen am Boden geblieben wäre, erklärte der 24-Jährige vor Gericht. Sie kam aber wieder zu sich, worauf er sie so stark würgte, dass sich Schaum vor ihrem Mund bildete.

Seine Tat erklärte er mit «vielen chaotischen Gedanken». Zuerst habe er sich mit Sex von der Trennung seiner Freundin ablenken wollen. Dann wollte er die Prostituierte berauben, um zur Ex-Freundin zurückzukehren.

Er habe gedacht, die Frau sei nach der zweiten Attacke gestorben. Erst nach mehreren Jahren erfuhr er, dass sie noch lebt.

Normales Leben geführt

Nachdem er sich in Spanien aufhielt, begab sich der Beschuldigte nach Brasilien, wo er ein normales Leben führte. Die Landeverweisung akzeptiere er, auch wenn er gerne in der Schweiz ein Leben aufgebaut hätte.

Als er 2021 in die Schweiz reisen wollte, wurde der 24-Jährige in Portugal verhaftet. Seither sitzt er hinter Gittern. Die Tat tue ihm leid, für das Opfer müsse das Erlebte traumatisch gewesen sein. Er könne es leider nicht rückgängig machen.

«Wollte den Tod»

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert. Für ihn war das mehrfache Würgen versuchter Mord. Der Verteidiger des 24-Jährigen verlangte wegen versuchter Tötung 6,5 Jahre Gefängnis.

Für den Staatsanwalt war klar, dass der Beschuldigte äusserst rücksichtslos vorgegangen war, wie er am Mittwoch am Bezirksgericht Zürich sagte. «Wer jemanden zweimal solange würgt, will den Tod.»

Aus egoistischen Gründen - weil er Geld brauchte - habe der Beschuldigte die Frau angegriffen. Sie sei ein reines Zufallsopfer gewesen, das einen qualvollen Todeskampf erlebt habe.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe hatte der Staatsanwalt wegen weiterer Delikte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken gefordert. Die Höhe der Landesverweisung sah er bei 12 Jahren für den Brasilianer. In der Schweiz hatte der Beschuldigte bis zur Verhaftung nur sechs Jahre verbracht.

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Schizophrene Grunderkrankung

Der Verteidiger brachte eine schizophrene Grunderkrankung ins Spiel. Ein Gutachten diagnostizierte diese, wobei sie als episodisch und nachlassend beschrieben wurde. Die Krankheit müsse eine stärkere Strafmilderung zur Folge haben, hielt der Verteidiger fest.

Die Privatklägerin forderte über ihren Anwalt eine Genugtuung von 70'000 Franken. Der Beschuldigte fand, das Gericht müsse über die Höhe entscheiden.

Das Urteil kann noch ans Obergericht weitergezogen werden.

(sda/hap)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 27. März 2024 16:39
aktualisiert: 27. März 2024 17:17