VBZ-Baustelle Hardau

Arbeiter verliert nach Unfall den Fuss – Verantwortliche schieben sich Schuld zu

Ein Unfall auf einer Baustelle wurde diese Woche vor dem Zürcher Obergericht verhandelt. Der Prozess drehte sich um die Frage, wer einem Unternehmer erlaubt habe, Arbeiten auf einem Dach mit einem Kompaktlader durchzuführen.

Am 24. Oktober 2017 kam es beim Umbau des VBZ-Depot Hardau zu einem Unfall mit Folgen. Ein Arbeiter entfernte an jenem Vormittag mit einem kleinen Bagger, einem sogenannten Kompaktlader, Material vom Dach des Gebäudes. Unter dem Gewicht brach das Dach ein und der Mann stürzte mitsamt dem Bagger in die Tiefe. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu. Sein linker Fuss musste amputiert werden und sein Arzt attestiert ihm eine Arbeitsunfähigkeit von 70 Prozent.

Der Mann, der gleichzeitig der Geschäftsführer eines Subunternehmens ist, klagte deswegen gegen den Bau- und den Projektleiter. Diese seien laut ihm verantwortlich für den Unfall. Wie die «Limmattaler Zeitung» schreibt, wurden diese vom Bezirksgericht Zürich zu wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Gefährdung durch fahrlässige Verletzung der Regeln der Baukunde verurteilt. Dagegen legten die beiden Berufung ein.

Tragfähigkeit des Daches war bekannt

Bauleiter und Projektleiter beschuldigten sich im Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht anfangs Woche gegenseitig. Im Zentrum des Prozesses stand die Frage, wer dem Verunfallten das Okay gab, mit dem Bagger auf dem Dach zu arbeiten.

Der Bauleiter, ein 54-jähriger Schlieremer, habe laut Anklageschrift im Vorfeld die Tragfähigkeit des Daches abklären lassen. Die Bauingenieure hätten ihm beschieden, dass maximal 100 Kilogramm pro Quadratmeter möglich seien. Bei einer Baustellenbegehung habe das Opfer dann erwähnt, dass er mit dem Kompaktlader, der fast eine Tonne wiegt, auf dem Dach arbeiten wolle.

Staatsanwaltschaft sagt, Projektleiter habe das Okay gegeben

Der Projektleiter, ein 34-jähriger Aargauer, habe dem Kläger dann telefonisch mitgeteilt, dass die Arbeiten auf dem Dach mit dem Kompaktlader möglich seien, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift ausführt. Der Projektleiter sagte aus, dass der Bauleiter ihm und dem Kläger das Okay für den Einsatz des Kompaktladers gegeben habe.

Beim von der Staatsanwaltschaft angeführten Telefonat sei es hingegen um ein anderes Gerät gegangen. Zudem sei der Unfall noch während der ersten Etappe des Projekts passiert. Für diese Etappe war eine andere Firma zuständig.

Bauleiter will Verunfallten nicht kennen

Der Bauleiter erklärte vor dem Obergericht, dass er die Informationen über die Tragfähigkeit der ersten Firma mitgeteilt habe. Die Firma, welche die zweite Etappe der Arbeiten durchführte, habe er aber nicht informiert, da für ihn klar gewesen sei, dass die Arbeiten von Hand ausgeführt werden würden. Auch behauptete er den Verunfallten nicht zu kennen und auch nichts von einem Subunternehmen gewusst zu haben.

Das Obergericht verurteilte die beiden Männer wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Gefährdung durch fahrlässige Verletzung der Regeln der Baukunde zu bedingten Geldstrafen. Für den Bauleiter bedeutet dies 90 Tagessätze à 100 Franken und für den Projektleiter 60 Tagessätze à 260 Franken. Zudem müssen sie eine Gerichtsgebühr von 3000 Franken und 2500 Franken Prozessentschädigung zahlen.

Sicherheitsmassnahmen seien nicht erfüllt gewesen

Der Richter begründete, dass der Bauleiter dafür sorgen müsse, dass die Informationen zu allen gelangten, «selbst Leuten, mit denen man nicht rechnet». Das Obergericht sah aber gleichzeitig auch ein starkes Selbstverschulden des Verunfallten. Trotzdem seien die Vorschriften zu den Sicherheitsmassnahmen auf dem Dach «klar nicht erfüllt» gewesen.

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(zor)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 7. Februar 2024 16:23
aktualisiert: 7. Februar 2024 16:23